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Inland
Politik

Das belgische Parlament verabschiedete die Reform der Einkommensteuer

Die Erste Kammer im belgischen Bundesland hat die Reform der Einkommensteuer verabschiedet. Kernstück der Reform ist die schrittweise Erhöhung des steuerfreien Einkommens. Dieser Betrag soll von derzeit 10.910 € auf 14.450 € für das Steuerjahr 2030 steigen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass der Unterschied zwischen Arbeit und Nichtarbeit auf mindestens 500 € pro Monat steigt.

Andreas Kockartz
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Selbstständige, die als Ein-Personen-Betrieb arbeiten, erhalten darüber hinaus einen Unternehmerfreibetrag. Zusammen mit dem höheren Steuerfreibetrag soll die Reform Selbstständigen künftig eine jährliche Steuerentlastung von rund 1.100 bis 1.300 € bringen, was von den Unternehmensverbänden, vor allem von den Selbständigen- und den KMU-Verbänden, begrüßt wird.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes soll ein Königlicher Erlass die Berechnung der Lohnsteuer anpassen. Ziel ist, die monatlichen Nettolöhne direkt zu erhöhen, statt die Entlastung erst über die jährlich einzureichende Steuererklärung wirksam werden zu lassen.

Auch Familien profitieren von einigen Änderungen in dieser Steuerreform: Der steuerfreie Betrag für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Kinder soll bis 2029 auf 2.650 € pro Kind steigen. Die Reform sieht zudem eine schrittweise Abschaffung des Ehequotienten vor. Diese Regelung ermöglichte bisher Steuervergünstigungen für Paare, bei denen ein Partner kaum oder kein Einkommen hatte.

Lob und Kritik

Der Unternehmerverband Unizo begrüßte die Reform der Einkommensteuer als Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig kritisiert er die beschlossenen Maßnahmen als unzureichend.

Unizo erkennt an, dass die Steuerlast auf ein durchschnittliches Bruttogehalt bis 2029 um 1,3 % sinkt, doch der Abstand zu den direkten Nachbarländern (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande) bleibe weiterhin zu groß.

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