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Club Brügge möchte die Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen und hofft, seinen neuen Fußballtempel in der Saison 2028/29 beziehen zu können
Inland
Justiz

Club Brügge ist dem Bau seines neuen Fußballstadions einen großen Schritt näher gekommen

Der Rat für Genehmigungsstreitigkeiten hat den Einspruch von Anwohnern gegen eine Umweltgenehmigung zurückgewiesen. Der Verein hatte im Juni 2024 von der flämischen Landesregierung eine Umweltgenehmigung für den Bau eines neuen, größeren Stadions erhalten.

Andreas Kockartz
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20 Anwohner legten jedoch Einspruch ein, unter anderem wegen der zu erwartenden Verkehrsbehinderungen durch das neue, größere Stadion. Ihr Einspruch wurde nun abgewiesen.

Der Rat für Genehmigungsstreitigkeiten hat den Einspruch gegen die Umweltgenehmigung für den Bau und Betrieb des neuen Fußballstadions von Club Brügge auf dem Olympiagelände in Brügge zurückgewiesen.

Der Rat urteilte, dass die 20 Einspruch einlegenden Anwohner nicht nachweisen konnten, dass der Mobilitätsplan undurchführbar, ineffektiv oder nicht durchsetzbar sei.

Diese viertuelle Darstellung zeigt die Zugangstreppen zum neuen Stadion

Auch ihre Argumente bezüglich der unzureichenden Untersuchung von Sicht-, Lärm- und Schatteneffekten wurden zurückgewiesen. Schließlich akzeptierte der Rat auch die Argumente bezüglich der Auswirkungen auf Naturschutzgebiete nicht.

Die Umweltgenehmigung bleibt somit gültig. Der Verein kann grundsätzlich schon mit dem Bau beginnen, doch die Anwohner können noch Kassationsbeschwerde einlegen.

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