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Neu ab 1. Juli: Neue Gruppe von Arbeitssuchenden verliert Leistungen und Bußgelder werden teurer

Am 1. Juli ändert sich erneut einiges in Belgien, wie zu jedem Monatsanfang in Belgien. So werden beispielsweise Bußgelder im Straßenverkehr teurer und die belgische Bahn stellt den Fahrkartenverkauf an Bord der Züge ein. Wir haben wieder das wichtigste für Sie zusammengefasst.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Weitere Langzeitarbeitslose verliert am 1. Juli ihre Leistungen

Die über 43.000 Betroffenen wurden im Januar schriftlich benachrichtigt. Betroffen sind Arbeitssuchende, die seit mehr als einem Jahr Arbeitslosengeld beziehen. Von Juli 2026 bis Juni 2027 folgt die fünfte Welle. In diesem Zeitraum verlieren Arbeitssuchende im ersten Leistungsbezugsjahr mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung ihre Leistungen.

Der genaue Zeitpunkt hängt von der Berufslaufbahn der Betroffenen ab. Am 1. Juli 2027 enden die Leistungen auch für Arbeitssuchende im ersten Leistungsbezugsjahr mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Das nationale Arbeitsamt RVA rechnet damit, dass insgesamt fast 173.000 Arbeitslose in Belgien ihren Anspruch auf die entsprechenden Leistungen verlieren werden. Für Arbeitslose, die Leistungen beantragen bzw. beziehen, ist die Bezugsdauer seit Anfang März auf maximal zwei Jahre begrenzt.

Ausweitung der Flexijobs

Ab dem 1. Juli werden die Flexijobs auf nahezu alle wirtschaftliche Branchen ausgeweitet. Durch das System der flexiblen Arbeitsplätze können Beschäftigte, die mindestens vier Fünftel ihrer Arbeitszeit arbeiten, und Rentner ihr Einkommen aufbessern. Auf den Lohn – bis zu 18.440 € pro Jahr – fallen keine Steuern oder Arbeitnehmerbeiträge an, während der Arbeitgeberbeitrag 28 % beträgt. 

Bußgelder im Straßenverkehr werden teurer

Verkehrsstrafen werden ab dem Juli um 10 % teurer. Daran erinnert das Bundesverkehrsministerium. Dies ist die erste Anpassung der Bußgelder seit zehn Jahren (seit 2017). Betroffen sind die Beträge für die sofortige Erhebung von Bußgeldern für Verkehrsverstöße.

Zu jedem Bußgeld kommt eine Verwaltungsgebühr von etwa 10 € hinzu. Konkret steigt der Gesamtbetrag – inklusive Verwaltungsgebühr – für einen Verstoß ersten Grades, wie beispielsweise eine geringfügige Geschwindigkeitsübertretung im geschlossenen Ort, von 68 auf 74 €.

Zwölfstündiges Fahrverbot nach positivem Alkoholtest

Ab sofort erhalten Fahrer, die unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt werden, grundsätzlich ein zwölfstündiges Fahrverbot. Bisher dauerten Fahrverbote nach einem positiven Alkoholtest 2, 3, 6 oder 12 Stunden. „Das neue Gesetz sieht vor, dass diese Fahrverbote künftig in allen Fällen auf zwölf Stunden verlängert werden, sobald ein Blutalkoholwert über dem zulässigen Grenzwert festgestellt wird“, so das Verkehrsministerium.

Mit dem zwölfstündigen Führerscheinentzug soll „ein starkes Signal gesendet werden, dass die tödliche Kombination aus Fahren und Alkohol in unserer Gesellschaft nicht länger toleriert wird“, heißt es weiter.

Kein Fahrkartenverkauf mehr im Zug

Ab dem 1. Juli können Fahrgäste keine Fahrkarten mehr im Zug kaufen. Die Maßnahme soll Betrug und Aggressionen bekämpfen, teilt die Nationale Belggische Bahngesellschaft (NMBS/SNCB) mit. Bisher mussten Fahrgäste beim Kauf einer Fahrkarte beim Zugbegleiter neun Euro zusätzlich bezahlen.

Ab sofort ist dies nicht mehr möglich. Schwarzfahrer sollten sich in Acht nehmen: „Wer ohne gültigen Fahrschein fährt und erst bei der Kontrolle zahlen will, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 €“, so die NMBS.

Fahrplananpassungen bei De Lijn 

Am 1. Juli führt De Lijn Anpassungen auf etwa einem Drittel der flämischen Linien durch Mehr als 40 Linien werden eingestellt. Teilweise handelt es sich bei den Anpassungen um sogenannte „Hygienemaßnahmen“, so die regionale flämische Nahverkehrsgesellschaft De Lijn: Änderungen aufgrund geänderter Schulzeiten, Fahrpläne oder anderer Gegebenheiten vor Ort. Sie hängen aber auch mit Einsparungen der flämischen Regierung zusammen.

In den fünfzehn Verkehrsregionen werden laut einer Berechnung mehr als 320 der rund 1.000 Linien von den Anpassungen betroffen sein. Vorrangig betroffen sind Linien und Strecken mit geringer Auslastung. Die Anpassungen sind sehr vielfältig: Sie reichen von kompletten Linienstreichungen über reduzierte Taktfrequenzen und die Streichung von Früh- oder Spätverbindungen bis hin zu alternativen Strecken. Einige Linien werden erweitert, um andere Anpassungen zu ermöglichen, und vereinzelt wird eine neue Linie eingerichtet.

Digitaler Fahrtenschreiber

Ab dem 1. Juli müssen auch Lieferwagen in Belgien mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein, der die Fahr- und Ruhezeiten erfasst. Dies betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden.

Der digitale Fahrtenschreiber („Smart Tachograph Version 2“) ist bereits für Lkw mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr vorgeschrieben. Leichtere Nutzfahrzeuge werden jetzt ebenfalls in diese Liste aufgenommen.

Die Fahrer der betroffenen Lieferwagen müssen die europäischen Vorschriften zu Fahr- und Ruhezeiten einhalten. Dazu gehören eine normale tägliche Fahrzeit von 9 Stunden, maximal 56 Stunden Fahrzeit pro Woche, ausreichende Pausen und ausreichende ununterbrochene Ruhezeiten. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

3 € Gebühr für billige Online-Pakete von außerhalb der EU

Ab dem 1. Juli wird für Online-Bestellungen von Produkten unter 150 € aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Gebühr von 3 € erhoben. Diese „vorübergehende Zollgebühr“ wird in der gesamten Europäischen Union eingeführt.

Der internationale E-Commerce wächst weiterhin stark. Infolgedessen steigt auch der Import von Billigwaren aus Drittländern, insbesondere aus China, deutlich an. Diese Produkte entsprechen nicht immer den europäischen Standards in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Zudem führt insbesondere die Einfuhr von Waren mit geringem Wert zu einem zunehmenden Verwaltungsaufwand für die Zollbehörden.

All dies führt zu unlauterem Wettbewerb für europäische Online-Shops und erhöht das Betrugsrisiko, beispielsweise durch Unterbewertung, Fälschung und den Verkauf nicht konformer Produkte. Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission die Zollbefreiung für Pakete unter 150 € abgeschafft. Die Paketgebühr von 3 € ist eine vorübergehende Maßnahme bis zu einer strukturellen technischen Lösung, die für Mitte 2028 geplant ist.

Die Gebühr wird pro Produktkategorie erhoben. Besteht ein Paket aus mehreren Kategorien, zahlt man 3 € pro Kategorie. Für zwei Hosen man also 3 €, für eine Hose, ein Paar Schuhe und ein Paar Ohrringe 9 €. Das belgische Finanzministerium geht davon aus, dass Online-Shops diese Kosten in 95 % der Fälle automatisch weitergeben.

Bußgelder für Verstöße gegen die Umweltzone in Brüssel

Ab dem 1. Juli verhängen die Brüsseler Steuerbehörden Bußgelder für Fahrzeuge, die gegen die Regeln der Umweltzone in Brüssel verstoßen.

Konkret droht über 13.000 in der Hauptstadt-Region gemeldeten Fahrzeugen ein Bußgeld von 350 €. Dies betrifft Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 (Diesel) und Euro 2 (Benzin), die bereits Anfang des Jahres verwarnt wurden. Das Bußgeld entspricht einer zwölfmonatigen Parkgenehmigung.

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