Die flämische Landesregierung verklagt den ehemaligen Asbestproduzenten Eternit. Seit anderthalb Jahren verhandelten die Regierung und das Unternehmen über die Kostenübernahme für die Asbestsanierung. Der flämische Umweltminister Jo Brouns (CD&V, fläm. Christdemokraten) erklärte jedoch, die Regierung beendet die Verhandlungen mit der Begründung, Eternit zahle zu wenig, bzw. wolle zu wenig zahlen.
Flanderns Regierung zieht gegen Eternit vor Gericht – Das Unternehmen reagiert überrascht
Der Wellplattenhersteller Eternit zeigte sich überrascht von der Entscheidung der flämischen Regierung, das Unternehmen zu verklagen. Seit anderthalb Jahren verhandelte Eternit über die Kostenübernahme für die Asbestsanierung.
In einer Stellungnahme bedauert das Unternehmen die Entscheidung der flämischen Regierung und betonte, konkrete Vorschläge zur Unterstützung der Sanierung unterbreitet zu haben. Eternit hofft auf neue Gespräche mit der Regierung.
Schluss mit der Immunität
Dies ist der zweite politische Schritt gegen Asbestunternehmen innerhalb kurzer Zeit. Vor gut zwei Wochen beschloss die belgische Bundesregierung, die Immunität von Asbestunternehmen aufzuheben. Wer durch freigesetzte Asbestfasern erkrankt ist, hat Anspruch auf Entschädigung aus dem Asbestfonds. Betroffene, die sich für diese Entschädigung entschieden, verloren das Recht, die beteiligten Unternehmen zu verklagen.
Die Bundesregierung hat diese Regelung jetzt beendet: Betroffene können auch nach Erhalt einer Entschädigung aus dem Asbestfonds weiterhin vor Gericht ziehen. Asbestunternehmen genießen somit keine Immunität mehr vor solchen Klagen.
Die neue Regelung gilt für sogenannte Umweltopfer, also für Menschen, die beispielsweise in der Nähe des Asbestunternehmens Eternit lebten und dadurch erkrankten. Für Berufsopfer, also Personen, die für ein Asbestunternehmen, z.B. für Eternit in Kapelle-op-de-Bos in Flämisch-Brabant arbeiteten, gilt die Immunität der Unternehmen jedoch weiterhin.

