Zum Hauptinhalt springen

Brüsseler Berufungsgericht legt dem EU-Gerichtshof eine entscheidende Frage zum Waffentransit nach Israel vor

Das Brüsseler Berufungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zum Waffentransit nach Israel vorgelegt. Die hiesige Justiz möchte wissen, ob Belgien berechtigt ist, den Überflug seines Luftraums und den Transitverkehr über seinem Territorium für bestimmte Güter zu verbieten, die für Israel oder die besetzten palästinensischen Gebiete bestimmt sind. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Es geht dabei um zivile Güter, die auch militärisch genutzt werden können, wie beispielsweise Drohnen oder Chemikalien. Mit einem solchen Verbot des Überflugs oder Transits dieser Güter wollen Aktivisten aus Belgien verhindern, dass der israelische Staat Völkermord oder schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen mit Material begeht, das über Belgien befördert wurde.

Das Verbot stößt jedoch auf ein rechtliches Dilemma. Einerseits liegt eine EU-Verordnung vor, die die Freiheit der Mitgliedstaaten einschränkt, den Transit solcher ziviler Güter mit potenziell militärischem Nutzen aus Nicht-EU-Ländern zu verbieten. Andererseits verpflichten die Genfer Konventionen die Staaten, gegen die Begehung von Völkermord vorzugehen.

Die belgische Bundesregierung hatte ursprünglich beabsichtigt, den Überflug und Transit solcher Güter nach Israel und in die besetzten palästinensischen Gebiete zu verbieten. Doch im Oktober letzten Jahres änderte die Regierung nach einem Gutachten des Staatsrats ihre Meinung. Dieser entschied, dass in diesem Fall europäisches Recht Vorrang vor internationalem Recht hat.

Lesen Sie mehr über

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5