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Studie zu den Gemeindefinanzen: Steuersenkungen bringen Einnahmeverluste für einkommensschwache flämische Kommunen

Die Senkung der Einkommensteuer durch die belgische Bundesregierung könnte für einige flämische Kommunen, insbesondere solche mit niedrigem Einkommen, zu Einnahmeverlusten führen. Dies geht aus der jährlichen Studie der Bank Belfius zu den Kommunalfinanzen hervor. Die Bundesregierung erhöht den Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Laut Belfius werden flämische Städte und Gemeinden die Auswirkungen ab 2029/30 spüren. Sie erhalten dann ihren Anteil der Einkommensteuer. Dies betrifft eine wichtige Einnahmequelle: Im Haushalt 2026 sind es 2,8 Mia. €, 1% der steuerlichen Einnahmen auf belgischer Bundesebene.

Die Kommunen können jedoch mit einer Kompensation für die Reform rechnen, die laut Belfius beispiellos ist. Die Berechnungsgrundlage für die ergänzende Gemeindesteuer wird angepasst. Allerdings bleibt Unsicherheit bestehen, da der Korrekturfaktor auf Basis einer durchschnittlichen Steuersenkung berechnet wird.

„Infolgedessen könnte es sogar zu einer Überkompensation kommen, insbesondere für einkommensstärkere Kommunen“, erklärt Belfius-Analystin Anne-Leen Erauw. „Gemeinden mit niedrigeren Einnahmen könnten hingegen unterkompensiert werden. Die Kompensation wird also stattfinden, aber es ist nicht sicher, dass sie überall 100 % beträgt.“ Die Kompensation ist in den Mehrjahresplänen für 2026–2031 noch nicht berücksichtigt. Eine Anpassung wird noch vorgenommen.

Noch ein Problem

Die Steuerreform ist nicht die einzige Unsicherheit für die Kommunalfinanzen in Flandern in den kommenden Jahren. Auch die Entscheidung, das Arbeitslosengeld zeitlich zu begrenzen, hat Auswirkungen. Seit Januar wird diese Maßnahme schrittweise eingeführt.

Die öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ, in Flandern OCMW) verzeichnen einen Anstieg an Langzeitarbeitslosen, die einen existenzsicherndes Einkommen beantragen, weil deren maximale Arbeitslosigkeit von Staat zeitlich gedeckelt wurde.

Die Kommunen haben dies in ihren Mehrjahresplänen berücksichtigt. Für die individuelle Unterstützung durch die Sozialhilfeträger sind in diesem Jahr erhebliche Mehrausgaben in Höhe von 180 Mio. € vorgesehen, ein Anstieg um 18,3 %. Auch hier leistete die Bundesregierung eine Entschädigung, doch für Belfius steht fest, dass ein Teil der Kosten letztendlich bei den kommunalen Sozialhilfezentren liegen bleibt.

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