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Inland
Wirtschaft

Zahlreichen Unternehmen in Belgien gelingt es nicht, den sogenannten „Cent-Index“ für ihre Arbeitnehmer umzusetzen

Mehrere Unternehmen in Belgien haben die "Cent-Indexierung" in den Juni-Gehaltsabrechnungen für ihrer Beschäftigten noch nicht berücksichtigt. Dies erfuhr VRT NWS aus zuverlässiger Quelle. In einigen Branchen werden die Löhne monatlich indexiert, doch die Zeit für die Umsetzung der neuen Indexierung reichte nicht aus. Der Verband der Belgischen Unternehmen fordert daher eine Übergangsfrist.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Aufgrund der „Cent-Indexierung“ werden Vollzeitgehälter über 4.000 € brutto mehrfach nicht vollständig indexiert. Das entsprechende Gesetz wurde erst vor wenigen Wochen verabschiedet, sodass der Vorgang in verschiedenen Branchen bereits in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt sein muss.

Dies betrifft in erster Linie Unternehmen, die die Löhne und Gehälter monatlich indexieren, wie beispielsweise die Energieversorger und -dienstleister Elia, Fluxys und Fluvius. Diesen Unternehmen fehlt jedoch die Zeit, die Anpassungen in den Gehaltsabrechnungen vorzunehmen. Daher werden die Löhne in diesem Monat noch vollständig indexiert. Im Laufe des Jahres werden die Lohnbüros dieser Unternehmen dies korrigieren, indem sie einen Teil des Lohns einbehalten.

Der Arbeitgeberverband fordert Übergangsfrist

Der Verband der Belgischen Unternehmen (VBO) kritisiert seit Langem die Komplexität des „Cent-Index“, als Deckelung des Lohn- bzw. Gehaltsindex. „Es ist das komplexeste Gesetz, das ich je gesehen habe. Eine so schnelle Umsetzung ist unmöglich“, so VBO-CEO Pieter Timmermans: „Das Gesetz wurde am Freitagmorgen, dem 29. Mai, verabschiedet und trat am Montag, dem 1. Juni, mit sofortiger Wirkung im Amtsblatt in Kraft. Die Löhne von 52.000 Beschäftigten sollten für den Monat Juni indexiert werden, was jedoch nicht möglich ist. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.“

Unsicherheit bei den Unternehmen

Grundsätzlich können Unternehmen, die die Indexierung nicht anwenden können, sanktioniert werden. Der Arbeitgeberverband bittet daher um Verständnis für die Situation: „Wir fordern eine Übergangsfrist als Kulanzmaßnahme. Dies würde den Unternehmen ermöglichen, sich angemessen auf die neue Gesetzgebung vorzubereiten.“

Es herrscht weiterhin große Unsicherheit in dieser Frage von Seiten der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, so Timmermans: „Wir fordern das Amt für Soziale Sicherheit und die zuständigen Behörden auf, alle dringenden Fragen der Wirtschaft schnellstmöglich zu beantworten, damit die Indexierung ab Juli korrekt angewendet werden kann.“

Was ist der „Cent-Index“ überhaupt?

Eine zentrale Maßnahme der Sparansätze der Regierung ist der sogenannte „Cent-Index“, der die Indexierung der Löhne und Gehälter sowie bei Renten und Sozialleistungen in den Jahren 2026 und 2028 deckelt.

Was bedeutet das konkret? Zu einem allgemeinen Indexsprung kommt es nicht. Nur für Beschäftigte mit einem Bruttolohn von mehr als 4.000 € und bei Halbtags- oder Teilzeitgehältern von über 2.000 € wird die Indexierung einmal 2026 und einmal 2028 ausfallen.

Empfänger von Sozialleistungen, die über 2.000 € brutto liegen, sind ebenfalls davon betroffen. Auch diese Leistungen werden zweimal nicht indexiert. Etwa die Hälfte aller Erwerbstätigen in Belgien wird Auswirkungen spüren. Das bedeutet, dass die Löhne weiterhin mit den Lebenshaltungskosten steigen, jedoch nicht mehr für alle Arbeitnehmer in gleichem Maße.

Angenommen, ein Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 5.000 € und die Indexierung beträgt 2 %. Dann erhält dieser diese 2 % auf 4.000 % und nichts darüber hinaus. Bei einer Indexierung von z.B. 6 % erhält man 6 % auf 4.000 € (und bei 4 % auf 1.000 €).

Besonders Beamte werden Auswirkungen auf ihre Renten spüren. In der Privatwirtschaft liegt die durchschnittliche Rente noch unter 2.000 € brutto. Die Renten von Beamten sind deutlich höher und betragen im Durchschnitt über 3.000 €.

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