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EU-Migrationspakt tritt in Kraft: Belgiens Parlament beschließt Gesetzesentwurf zur Umsetzung

Die Erste Kammer im belgischen Bundesparlament hat am Donnerstag den Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Migrationspakt verabschiedet. Dieser Pakt tritt an diesem Freitag offiziell in der Europäischen Union in Kraft, doch längst steht noch nicht alles in den einzelnen Mitgliedstaaten, um das neue System anzuwenden bzw. in nationales Recht umzusetzen. 

Andreas Kockartz
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Neben den Abgeordneten der Parteien, die die Bundesregierung um Premierminister Bart De Wever (N-VA, flämische Nationaldemokraten) stimmten auch die Vertreter der flämischen Liberalen Anders dafür den EU-Migrationspakt. Alle anderen Oppositionsparteien lehnten den Gesetzesentwurf ab. Die rechtsradikale Partei Vlaams Belang hatte insgesamt 95 Änderungsanträge gestellt, die von den anderen Parteien aber alle abgelehnt wurden.

Mit dem EU-Migrationspakt sollen Asylverfahren in der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Die entsprechenden Anpassungen waren bereits im April 2024 vom EU-Parlament verabschiedet worden. Die neuen Einwanderungsregeln treten schon an diesem Freitag offiziell in der EU in Kraft.

Was beinhaltet der neue EU-Migrationspakt?

Kurz zusammengefasst sorgt der Pakt für ein zentrales Registrierungssystem für Asylanträge, Klarheit über die Zuständigkeiten, schnellere Verfahren und für einen Solidaritätsmechanismus in der EU. Er besteht aus 10 einzelnen gesetzgebenden Regelungen.

„Für uns bedeutet das in der Praxis schnelleres Arbeiten. Und mehr Arbeit“, sagte Paulien Blondeel vom Ausländeramt in Brüssel gegenüber VRT NWS. „Ich kann nicht leugnen, dass es ein gewaltiges Unterfangen ist. Aber wenn alle Länder mitmachen, werden wir nach dieser schwierigen Anlaufphase ein effizient funktionierendes europäisches System haben.“

In den meisten EU-Ländern steht das System noch nicht

Die Vertreterin des belgischen Ausländeramtes bringt es auf den Punkt: Auch nach zwei Jahren Vorbereitung sind die entsprechenden Behörden hierzulande noch nicht vollständig gerüstet. Doch wie sich herausgestellt hat, ist kein EU-Mitgliedstaat wirklich mit der Implementierung des Systems fertig. Die Umsetzung in nationales Recht verzögert sich, die IT-Systeme sind noch nicht auf dem neuesten Stand und die Rekrutierung und Schulung von ausreichend Personal läuft z.B. in Belgien noch auf Hochtouren.

Erst ein Anfang...

„Dies ist ein Anfang, kein Ende“, sagte kürzlich erst Magnus Brunner, EU-Kommissar für Migration. Die Euphorie beim Abschluss des Europäischen Migrationspakts Ende 2023 muss bis heute einer realistischen Einschätzung weichen.

„Die EU fängt nicht bei null an. Es gibt eine Geschichte des Asyls, die auch Asylsuchende umfasst, die vor dem 12. Juni in die Mitgliedstaaten gekommen sind“, sagt die Migrationsexpertin Hanne Beirens vom Europakolleg in Brügge gegenüber VRT NWS. „Diese Menschen und ihre Akten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.“

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