Die Oppositionsparteien Anders (flämische Liberale) und Groen (flämische Grüne) sowie die Mehrheitspartei Vooruit (flämische Sozialisten) halten diesen Entwurf für unzureichend: „Der Vorschlag ist weit vom wissenschaftlichen Konsens entfernt.“ Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V, flämische Christdemokraten, Foto) wurde beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Abtreibungsregeln in Belgien auszuarbeiten, dem alle Regierungsparteien zustimmen können. Es geht dabei um eine Verlängerung der Frist von derzeit 12 auf 14 Wochen vor dem Abbruch, obwohl ein Expertengremium mindestens 18 Wochen empfohlen hatte.
Belgiens Justizministerin legt einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Frist für Abteibungen vor und erntet scharfe Kritik
Ministerin Verlinden erklärte gegenüber VRT NWS, warum die Empfehlung der Experten nicht befolgt wird: „Der Dialog wurde auf Grundlage der Empfehlung des Expertengremiums fortgesetzt. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen mehr Autonomie für Frauen und dem Schutz ungeborenen Lebens zu finden. Die Entscheidung in ethischen Fragen liegt jetzt bei den Politikern und hier geht es vor allem um Leben und Tod. Dies ist ein Kompromissvorschlag, der dem Parlament vorgelegt werden soll.“
Verlinden betonte, dass sie verschiedene Personen konsultiert habe: „Politiker dürfen ihre eigenen Überzeugungen haben. Ich denke, es gibt Abgeordnete anderer Parteien, die diese Frage genauso sehen. Es handelt sich hier keinesfalls um eine reine CD&V-Position.“
Niederlande als Vorbild?
LUNA, der Verband der niederländischsprachigen Abtreibungskliniken in Belgien, bezeichnete die Verlängerung der Abtreibungsfrist nur um zwei Wochen als sinnlose Maßnahme. Die flämischen Abtreibungskliniken setzen sich für eine Angleichung der Abtreibungsfrist an die der Niederlande ein, wo Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche erlaubt sind.
Carine Vrancken von LUNA kritisierte Ministerin Verlinden scharf: „Mit diesem Kompromiss von 14 Wochen wird so getan, als ob eine Schwangerschaft plötzlich erwünscht wäre. Und dieser Abbruch wird dann nicht in unserem Land, sondern auf der anderen Seite der Grenze erfolgen.“
Ausnahme nach Vergewaltigungen
Justizministerin Verlinden schlägt eine Ausnahme von der 14-Wochen-Frist speziell für Frauen vor, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Sie könnten ihre Schwangerschaft bis zur 18. Woche abbrechen: „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sie aufgrund des Traumas mehr Zeit brauchen, um eine schwierige Entscheidung zu treffen.“ Verlinden spricht von einer „anderen Abwägung“.
Sie will außerdem die obligatorische Wartezeit zwischen Erstberatung und Eingriff von sechs auf zwei Tage verkürzen. Ein wissenschaftliches Expertengremium empfahl die Abschaffung der Wartezeit.
Oppositions- und Mehrheitsparteien sind anderer Meinung
Die Oppositionspartei Anders kritisiert Verlindens Gesetzesentwurf. Die Abgeordnete der flämischen Liberalen Katja Gabriëls sagte dazu, dass das von dem Christdemokraten Joachim Goens in Auftrag gegebene Gutachten auch in der Vergangenheit nicht in die Agenda der CD&V gepasst habe: „Sie haben daraufhin alles blockiert.“ Die Ausnahme für vergewaltigte Frauen wirft auch bei den Liberalen Fragen auf. „In unserem Land entscheidet ein Richter, ob eine Vergewaltigung vorliegt. Meines Wissens wird ein solches Urteil nicht innerhalb von 18 Wochen nach dem Vorfall gefällt. Das ist daher juristischer Unsinn“, so Gabriëls.
Die Oppositionspartei Groen hält den Vorschlag für „völlig unzureichend“. Fraktionschef Stefaan Van Hecke verweist auf denselben Bericht eines Expertengremiums vom April 2023, der eine Verlängerung auf 18 Wochen empfahl. „Das ist einfach die altbekannte Position der CD&V, die meilenweit vom wissenschaftlichen Konsens und der Mehrheit im Parlament entfernt ist“, so Van Hecke.
Auch die Mehrheitspartei Vooruit ist nicht überzeugt. „Das Abtreibungsrecht muss dringend gelockert werden“, sagte Fraktionschef Oskar Seuntjens. „Wie alle Experten setzen wir uns für eine Verlängerung der Abtreibungsfrist auf 18 Wochen und die Abschaffung der bevormundenden Wartezeit ein.“
