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Sozialhilfezentrum in Brüssel

Rund ein Drittel der Langzeitarbeitslosen in Belgien, die ihre Leistungen verloren haben, lebt jetzt von Sozialhilfe

Jeder dritte Langzeitarbeitslose, der im ersten Quartal des laufenden Jahres 2026 sein Arbeitslosengeld im Zuge der Sozialreformen der belgischen Bundesregierung verloren hat, bezieht inzwischen Sozialhilfe. Dies ist aus Zahlen des Rechnungshofs ersichtlich.

Andreas Kockartz Belga
Veröffentlicht:

Durch die Reform der Arbeitslosenunterstützung haben belgienweit 55.247 Langzeitarbeitslose ihre Berechtigung auf die entsprechenden Zahlungen verloren. Das betrifft 28.832 Personen in der Wallonie, 15.309 in der Brüsseler Hauptstadt-Region, 10.892 in Flandern und 214 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostbelgien.

Davon beziehen landesweit aktuell laut Rechnungshof 17.606 Personen ein sogenanntes Eingliederungs-Einkommen, das über die kommunalen Öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ/OCMW/CPAS) ausgezahlt werden.

Damit bestätigen sich die Schätzungen der Regierung und der Arbeitsämter in Belgien, die im Vorfeld der Reform mit ihrer neuen Befristung der Zahlung der Arbeitslosengelder von einer Drei-Drittel-Aufteilung bei den Betroffenen ausgegangen waren.

Drei-Drittel-Prognose passt (vorerst)

Dementsprechend hat rund ein Drittel der betroffenen Langzeitarbeitslosen inzwischen (quasi unter Druck) einen Arbeitsplatz gefunden, ein Drittel verfügt über ausreichende eigene Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und das letzte Drittel wendete sich an das Sozialamt.

Diese Zahlen sind die Entwicklung der Reform des Arbeitslosengeldes nach den ersten beiden Stufen. Der Rechnungshof geht davon aus, dass sich dieser Prozentsatz noch ändern kann und zwar am 1. Juli 2026, wenn die dritte und letzte Stufe der Reform greift und weitere Langzeitarbeitslose ihre entsprechenden Bezüge verlieren.   

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