Der Kassationshof in Brüssel hat den belgischen Staat definitiv für die Entführung von Mischlingskindern während der Kolonialzeit im Kongo verurteilt. Fünf Frauen, die in den 1950er Jahren auf diese Weise in katholische Waisenhäuser in Belgien gebracht wurden, hatten Klage eingereicht. Der belgische Staat muss ihnen jetzt eine Entschädigung zahlen. Dies ist eine europäische Premiere.
Belgien wegen der Entführung von Mischlingskindern aus der Kolonie Kongo verurteilt: „Premiere in Europa“
Fünf Frauen reichten vor acht Jahren Klage gegen den belgischen Staat ein. Sie wurden zwischen 1946 und 1950 im Kongo als Kinder eines Belgiers und einer Kongolesin geboren. Die sogenannten „Mischlingskinder“ wurden während der Zeit, als der Kongo eine belgische Kolonie war, ihren Familien entrissen und in katholische Waisenhäuser in Belgien gebracht. Die Frauen waren damals nicht älter als sieben Jahre. Dokumente aus Kolonialarchiven belegen, dass die Entführungen der Mischlingskinder von belgischen Offizieren mit Wissen der Kirche organisiert wurden. Belgische Kolonialbeamte waren verpflichtet, Kinder aus Mischehen aufzuspüren und deren Mütter, teils mit Gewalt, zur Herausgabe der Kinder zu zwingen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Ende 2024 urteilte das Brüsseler Berufungsgericht zugunsten der Frauen: Sie waren vom belgischen Staat ohne die Zustimmung ihrer Mütter in Obhut genommen worden. Das Gericht spricht von der „systematischen Entführung von Kindern aus Mischehen“. Nach internationalem Recht handelt es sich dabei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die die Verjährungsfrist nicht gilt. Damit widersprach das Berufungsgericht direkt einem Urteil des Zivilgerichts aus dem Jahr 2021.
Der belgische Staat wurde zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Frauen verurteilt. Dieses Schmerzensgeld wird ihnen für das Leid zugesprochen, das ihnen durch die Trennung von ihren Müttern und ihrem gewohnten Umfeld zugefügt wurde, sowie für die negativen Auswirkungen auf ihre Identität.
Der belgische Staat legte gegen das Urteil des Berufungsgerichts Beschwerde beim Kassationshof ein. Doch diese wurde jetzt von diesem Gericht zurückgewiesen. Damit ist das Urteil gegen den belgischen Staat rechtskräftig und dieser wird damit zur Zahlung der Entschädigung an die Frauen verpflichtet.
„Großartiger Sieg“
Es ist das erste Mal, dass ein europäischer Staat zur Zahlung von Entschädigung an Opfer der Kolonialisierung verurteilt wurde. „Dies ist ein bedeutender Sieg für das Recht und die Entwicklung des europäischen Rechts“, kommentiert die Anwältin der Klägerinnen, Michèle Hirsch, den von ihr als „großartiger Sieg“ bezeichneten Fall der Frauen aus Mischehen während der Kolonialzeit.
Die Anwältin zieht daher ihren Hut vor der belgischen Justiz. Hirschs fünf Mandantinnen, heute Großmütter und Urgroßmütter, hätten acht Jahre lang für Gerechtigkeit gekämpft, „und sie haben sie endlich erhalten“, so die Anwältin.
Die Anwältin hofft, dass Belgien mit diesem Urteil jetzt als Beispiel in anderen Kolonialprozessen in Europa dienen kann. Sie hofft außerdem, dass die Arbeit an einer Gesetzgebung zur Entschädigung für koloniale Verbrechen und für alle Menschen gemischter Abstammung, die von einer schwarzen Mutter und einem weißen Vater abstammen und während der Kolonialisierung im Kongo, in Ruanda oder in Burundi von ihren Müttern getrennt wurden, aufgenommen werden kann.
