Einzelhandelsgeschäfte, die auch außerhalb der festgelegten Periode mit dem Begriff „Ausverkauf“ werben möchten, können Bußgelder, zu denen sie verurteilt wurden, vor Gericht anfechten. Dies legt ein Urteil des belgischen Staatsrates fest, dass diese Woche veröffentlicht wurde.
Urteil des Staatsrats: In Belgien stehen die Ausverkaufsregeln zur Debatte
Gegen die Ausverkaufsregelungen in der belgischen Gesetzgebung hatten mehrere Ketten geklagt, die in Belgien im Mode- und Bekleidungssektor aktiv sind. Sie hatten gegen das Verbot des Begriffs „Ausverkauf“ außerhalb der Sommer- bzw. Winterschlussverkaufs-Periode geklagt.
Bei den Klägern handelt es sich laut der flämischen Wirtschaftszeitung De Tijd um die Bekleidungsketten ZEB, Point Carré und The Fashion Store, ein Tochterunternehmen der Discountergruppe Colryt.
Der belgische Staatsrat gab den Klägern jetzt Recht, denn die belgische Regelung, Ausverkauf nur zu bestimmten Zeitpunkten zuzulassen, verstoße gegen europäisches Recht.
Das würde bedeuten, dass jedes Einzelhandelsgeschäft in Belgien selbst die Zeitpunkte festlegen kann, um Schlussverkäufe zu organisieren.
Ob der Staatsrat mit seinem Urteil faktisch das Ende der Schluss- und Ausverkaufsperioden in Belgien eingeleitet hat, ist jetzt die große Frage. Unklar ist auch, wie die Einzelhandelsverbände selbst diese Entwicklung sehen bzw. ablehnen oder begrüßen.
Belgiens Verbraucherschutzminister Rob Beenders (Vooruit, flämische Sozialisten) ist nach dem Urteil der Ansicht, dass Bußgelder gegen Einzelhändler, die gegen die geltenden Regeln verstoßen, "nicht mehr nötig sind."
Laut Gesetz gibt es in Belgien Sperrperioden in den Wochen vor den Schlussverkäufen. Die Sperrperiode für den SSV beginnt jeweils Anfang Juni und dauert bis Ende des Monats. Der Ausverkauf selber dauert den gesamten Monat Juli über. Vor dem Winter-Schluss-Verkauf am Jahresende dauert diese Periode vom 6. Dezember bis zum 2. Januar 2012. Der Ausverkauf dauert dann den ganzen Januar über.
Während diesen Sperrperioden darf der Handel gar keine Sonderangebote oder Ausverkaufsartikel anbieten.
Ausnahmen gelten lediglich für die so genannten Braderien, das sind Straßenfeste in Geschäftsstraßen, in denen an Wochenenden auch Waren feilgeboten werden. Solche Braderien finden in der Zeit zwischen Frühjahr und Sommer in fast allen Städten in Belgien statt.
