Gefängniswärter in Belgien sollen künftig nicht mehr mit Namensschildern, auf denen Vor- und Nachname stehen, durch die Gefängnisse laufen. Stattdessen sollen sie künftig Abzeichen mit höchstens ihrem Vornamen und einem fünfstelligen Code tragen. Damit soll ihr Privatleben besser geschützt werden, denn die Schließer werden nicht selten auch zu Hause bedroht und man schreckt auch nicht davor zurück, deren Familien darin mit einzubeziehen.
Sicherheit im Privatleben: „Anonyme“ Gefängniswärter in Belgiens Haftanstalten
Dies berichtet die flämische Tageszeitung Het Nieuwsblad. Die Maßnahme ist Teil des Plans von Bundesjustizministerin Annelies Verlinden (CD&V, flämische Christdemokraten), der auf die zunehmenden Übergriffe und Einschüchterungen von Wärtern auch und gerade außerhalb der Gefängnismauern zurückzuführen ist.
Gefängniswärter und ihre Familien sind in den letzten Jahren regelmäßig Ziel von Bedrohungen und Gewalt geworden. Manchmal wurden auch ihre Privatwohnungen angegriffen und es wurden Privatwagen von Schließern beschädigt.
Justizministerin Verlinden bezeichnet solche Einschüchterungen von als inakzeptabel: „Sie müssen ihre Aufgaben in voller Sicherheit ausüben können. Die zusätzlichen Mittel für das Justizministerium ermöglichen es, eine Reihe wichtiger Maßnahmen zu ergreifen, darunter einen besseren Schutz personenbezogener Daten.“
Die Justizministerin Verlinden plant außerdem den Einsatz von Drohnen zur Überwachung des Umfelds von Gefängnissen, um zu verhindern, dass Drogenpakete oder Handys von außen über die Mauern geworfen werden.
Zusätzlich sollen mehr Drogenspürhunde in den Zellen eingesetzt werden, um das Drogenproblem innerhalb der Gefängnisse zu bekämpfen.
„Nur ein erster Schritt“
„Wir stellen fest, dass einige Inhaftierte die Informationen auf ihren Namensschildern nutzen, um Personen in sozialen Medien und im Privatleben aufzuspüren und unter Druck zu setzen. Wir hoffen, dass diese Probleme sich dadurch teilweise lösen werden“, so Robby De Kaey von der sozialistischen Gewerkschaft ABVV.
Er betont jedoch, dass es weitere Wege gibt, auf denen Inhaftierte mit böswilligen Absichten an sensible Informationen, wie beispielsweise Gerichtsakten, gelangen können: „Das Namensschild allein reicht nicht aus. Es ist ein erster Schritt, aber wir müssen weitere Maßnahmen ergreifen.“
