Ein junger Mann aus Belgien, der während der Brandkatastrophe in einem Nachtclub im schweizerischen Wintersportort Crans-Montana seinem Bruder half, wird von den dortigen Justizbehörden nicht als unmittelbares Opfer anerkannt, wie einige frankophone Medien meldeten. Dies hat zur Folge, dass der Mann kaum noch nennenswerte Rechte auf Entschädigung hat.
Crans-Montana: Die Schweiz erkennt einen Belgier nicht als direktes Opfer an und gibt keine Entschädigung
Die Justiz in der Schweiz ist der Ansicht, dass sich der Belgier, der seinem Bruder in dem brennenden Lokal helfen wollte, bewusst selbst in Gefahr gebracht habe. Der Mann erlitt bei der Rettung seines Bruders aus dem Flammen Verbrennungen zweiten Grades.
Durch diese Feststellung durch die Schweizern Justiz wird es dem Betroffenen quasi unmöglich gemacht, eine Entschädigung einzufordern oder eine Rückerstattung seiner Behandlungskosten in einer schweizerischen Klinik zu beantragen.
Sein Bruder jedoch, der es ohne Hilfe nicht geschafft hätte, aus dem Ort der Katastrophe zu entkommen, wird als direktes Oper anerkannt und kann mit einer Entschädigung und der Erstattung seiner medizinischen Unkosten in der Schweiz rechnen.
Bei der Brandkatastrophe an Silvester in dem Nachtclub in Crans-Montana waren 41 meist junge Menschen ums Leben gekommen. Darunter war auch eine 17 Jahre alte Jugendliche aus Belgien.
