Wie üblich treten am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, in Belgien zahlreiche Änderungen in Kraft. In diesem Jahr reichen die Änderungen von der Gefängnispolitik bis hin zu den Eintrittspreisen in Museen. Auch ein wichtiges internationales Handelsabkommen tritt dann in Kraft.
Drogentests in Gefängnissen eingeführt
Ab dem 1. Mai können Häftlinge in belgischen Gefängnissen zu Drogentests verpflichtet werden. Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V, fläm. Christdemokraten) wies auf das „anhaltende Problem“ des Drogenkonsums im Gefängniswesen hin. Obligatorische Drogentests würden „die Sicherheit, die Gesundheit und die Wiedereingliederungschancen der Häftlinge verbessern“, sagte sie. Die Tests können gezielt, basierend auf individuellen Hinweisen, oder stichprobenartig zur Abschreckung durchgeführt werden. Sie erfolgen anhand von Speichel- oder Urinproben. Körperlicher Zwang ist ausgeschlossen, die Verweigerung des Tests gilt jedoch als positives Ergebnis.
Fällt ein Drogentest bei einem Häftling positiv aus, wird er umgehend von medizinischen und psychosozialen Diensten zur Akutversorgung und Erstellung eines Behandlungsplans überwiesen. Anschließend erfolgt ein Kontrolltest. Bei einem positiven Ergebnis, Betrug oder Verweigerung des Tests kann eine Sanktion verhängt werden.
Justizministerin Verlinden plant, die Maßnahme auf Übergangseinrichtungen auszuweiten, in denen Häftlinge in der letzten Phase ihrer Haftstrafe untergebracht sind, da auch dort Drogenkonsum beobachtet wurde. Für den Minister ist die Maßnahme „ein wichtiger Schritt hin zu drogenfreien Gefängnissen und einer angemessenen Strafvollstreckung, bei der Ordnung, Fürsorge und Wiedereingliederung Hand in Hand gehen.“
Neues Preissystem für die staatlichen Museen in Belgien
Ab dem 1. Mai profitieren Besucher der staatlichen Museen in Belgien von einheitlichen Vorzugspreisen. Gleichzeitig erhalten die Museen mehr Autonomie bei der Preisgestaltung. Bisher variierten die Regelungen für freien Eintritt und Ermäßigungen zwischen den Museen - das neue System soll den Zugang vereinheitlichen.
„Der Zugang zu unserem wissenschaftlichen und kulturellen Erbe sollte nicht vom jeweiligen Standort abhängen, sondern muss allen auf klare und faire Weise gewährleistet sein“, sagte Vanessa Matz (Les Engagés, frankopone Zentrumspartei), Ministerin u.a. für die Gebäudeverwaltung und die Wissenschaftspolitik: „Wir beenden ungerechtfertigte Unterschiede und bekräftigen einen einfachen Grundsatz: Jeder muss unter den gleichen Bedingungen Zugang zu unserem Erbe haben.“
Gemäß den neuen Regeln erhalten bestimmte Gruppen, darunter Kinder unter drei Jahren, Menschen mit Behinderung und deren Begleitperson, Lehrkräfte und Journalisten, gegen Vorlage eines Nachweises freien Eintritt. Ermäßigungen gelten für junge Erwachsene unter 25 Jahren (60 %), Senioren über 65 Jahren (25 %) sowie Arbeitssuchende und Bezieher erhöhter Sozialleistungen (60 %).
Darüber hinaus ist der Eintritt für alle Besucher am ersten Mittwoch jedes Monats ab 13 Uhr frei - mit Ausnahme des Planetariums. Gleichzeitig können die Museen ihre eigenen Standardeintrittspreise festlegen. Das bisherige System, bei dem Tarifänderungen einem Ministerialerlass bedurften, wird damit ersetzt. Infolgedessen wird erwartet, dass viele Einrichtungen ihre Basispreise anheben werden.
Das EU-Mercosur-Handelsabkommen tritt in Kraft
Auch außerhalb Belgiens tritt am 1. Mai etwas in Kraft, das auch hierzulande seine Auswirkungen haben wird: Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur-Ländern. Es schafft eine der größten Handelszonen der Welt, die rund 30 Prozent des globalen BIP und mehr als 700 Millionen Verbraucher umfasst. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten – Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay – zielt darauf ab, die europäischen Exporte von Autos, Maschinen, Wein und Spirituosen zu steigern und gleichzeitig die Einfuhr südamerikanischer Agrarprodukte wie Rindfleisch, Geflügel und Soja zu erleichtern.
EU setzt Mercosur-Handelsabkommen vorläufig um
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat bestätigt, dass die EU die vorläufige Anwendung des umstrittenen Abkommens vorantreiben wird. Das Abkommen ist jedoch weiterhin umstritten, insbesondere unter europäischen Landwirten, die unfairen Wettbewerb befürchten. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Polen, haben ihren Widerstand geäußert, und das Europäische Parlament hat nach einer beantragten Rechtsprüfung noch nicht endgültig zugestimmt. Trotzdem entschied sich die Europäische Kommission dafür, das Abkommen vorläufig ab dem 1. Mai in Kraft treten zu lassen, und argumentierte, dass ausreichende Schutzmaßnahmen für den Agrarsektor vorhanden seien.
