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Inland

Folgen der Pensionsreform: niedrigere Pensionen, mehr Ungleichheit, höheres Armutsrisiko

Die Bemühungen der belgischen Regierung, die Kosten der Alterung stärker in den Griff zu bekommen, haben einen hohen Preis. Das geht aus einer detaillierten Analyse der Folgen der Rentenreform hervor, die das Föderale Planungsbüro erstellt hat. Nicht nur sinken die durchschnittlichen Renten, auch Ungleichheit und Armutsrisiko nehmen zu. 

Belga Martina Luxen
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Ja, die umfassende Rentenreform hat tatsächlich einen positiven Effekt auf die Kosten der Alterung, so ein neuer Bericht des Planungsbüros. Bis 2050 sollen diese Kosten, zumindest im Bereich der Renten, um einen Prozentpunkt des BIP sinken, bis 2070 sogar um 1,4 Prozentpunkte. 

Vor allem die Einschnitte bei Beamten und Arbeitnehmern schlagen sich im Haushalt nieder, deutlich weniger jene bei den Selbstständigen. Selbst ein Anstieg anderer Sozialausgaben (Gesundheitsversorgung, Arbeitslosigkeit usw.) um 0,1 Prozentpunkte kann diesen positiven Effekt kaum schmälern. 

Die Pensionsreform wurde von Jan Jambon, Minister der nationalistischen N-VA, erarbeitet.

Geringere Pensionsbeträge

Das Planungsbüro untersuchte auch die Auswirkungen der Reform auf die durchschnittliche Bruttopension. Neu pensionierte Personen werden bis zum Ende dieser Legislaturperiode im Schnitt 2,4 Prozent weniger erhalten. Sobald alle Maßnahmen voll greifen – bei manchen rasch, bei anderen erst nach Jahrzehnten – wird die durchschnittliche Bruttopension sogar 5,6 Prozent niedriger ausfallen. 

Das ist größtenteils auf die Aussetzung der Wohlstandsanpassungen zurückzuführen. Hinzu kommen die Einschränkung der gleichgestellten Zeiten – Zeiträume ohne Erwerbstätigkeit, die dennoch für die Pension angerechnet werden – sowie der Pensionsmalus. 

Betrachtet man die Differenz zwischen Pension und letztem Einkommen zeigt sich, dass die Reform insbesondere Beamte hart trifft (bis 2070 -15,2 Prozent). Bei Arbeitnehmern beträgt der Rückgang 7,2 Prozent, bei Selbstständigen 3,2 Prozent. 

Zunehmende Ungleichheit

Eine weitere deutliche Folge ist die zunehmende Ungleichheit. Bis zum Ende der Legislaturperiode sinkt die durchschnittliche Bruttopension neu Pensionierter im untersten Segment um 7,4 Prozent. Bei den höchsten Pensionen steigt der Betrag hingegen sogar um 1,1 Prozent. 

Wenn alle Maßnahmen vollständig wirksam sind, gehen die niedrigsten Pensionen um 12,1 Prozent zurück, die höchsten um 5,7 Prozent. 

Auch hier spielen die Aussetzung der Wohlstandsanpassungen, die Begrenzung der gleichgestellten Arbeitsjahre und der Pensionsmalus eine zentrale Rolle. 

Armutsrisiko steigt

Auch das Armutsrisiko steigt. Bei neu Pensionierten nimmt es um 0,4 Prozentpunkte zu – von 5,9 auf 6,3 Prozent. Sobald die Reform vollständig greift, wächst das Armutsrisiko weiter, so die Simulation des Planungsbüros. 

Bei alleinstehenden, neu pensionierten Frauen steigt das Armutsrisiko ebenfalls um 0,4 Prozentpunkte. Bei alleinstehenden Männern bleibt es stabil.

Größere Unterschiede zwischen Mann und Frau

Wie von Kritikern befürchtet, vergrößert die Pensionsreform auch die geschlechtsspezifische Lücke bei neu Pensionierten. Die durchschnittliche Pension von Frauen sinkt infolge der Maßnahmen um 2,6 Prozent, bei Männern um 2,3 Prozent. 

Frauen spüren besonders stark die Auswirkungen der Aussetzung der Wohlstandsanpassungen, der Einschränkung der gleichgestellten Arbeitsjahre und des Pensionsmalus. Bei Männern wirkt sich hingegen die geänderte Berechnung der gleichgestellten Zeiten stärker aus. 

Parlamentsausschuss billigt Reform in erster Lesung 

Der Ausschuss für Soziale Angelegenheiten der Abgeordnetenkammer hat die Pensionsreform der sogenannten Arizona‑Regierung in erster Lesung gebilligt. Eigentlich hätte die Reform bereits am 1. April verabschiedet werden sollen, doch zu diesem Zeitpunkt lag die Wirkungsanalyse des Planungsbüros noch nicht vor. Die Mehrheit entschied daher, die Abstimmung zu verschieben, bis die Studie präsentiert werden konnte – was am heutigen Vormittag geschah. 

Nach der ersten Lesung folgt noch eine zweite Lesung im Ausschuss, anschließend muss das Plenum der Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf verabschieden. Dies soll planmäßig vor dem Sommer geschehen. 

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