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V. l. n. r.: Algeriens Außenminister Ahmed Attaf, Belgiens Migrationsministerin Van Bossuyt und Außenminister Prévot

Regierung schließt Abkommen mit Algerien über Rückkehrpolitik

Die belgische Regierung hat mit Algerien ein Abkommen über die Rückführung algerischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsrecht in Belgien geschlossen. Außenminister Maxime Prévot (Les Engagés) und Asyl‑ und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N‑VA) unterzeichneten das Abkommen gemeinsam mit dem algerischen Außenminister Ahmed Attaf. 

Belga Martina Luxen
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2025 haben 2.251 Personen mit der algerischen Staatsangehörigkeit die Anordnung erhalten, das belgische Staatsgebiet zu verlassen. Insgesamt wurden 85 Algerier in ihr Herkunftsland zurückgeführt, sowohl freiwillig als auch zwangsweise. Derzeit befinden sich zudem 780 Personen, die angeben, Algerier zu sein, in belgischen Gefängnissen, davon 700 ohne rechtmäßigen Aufenthalt. 

Durch die Zusammenarbeit mit Algerien sollen laut Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt bessere Bedingungen für eine schnellere und effizientere Rückkehr geschaffen werden.

  • Konkret wird die Identifizierungsfrist von mehreren Monaten auf etwa 15 Tage verkürzt.

  • Zudem wird die Gültigkeit des sogenannten Laissez‑passer, des Reisedokuments für die Rückkehr, von einem auf 30 Tage verlängert. 

Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich eine Person gegen die Rückführung wehrt und die zuständigen Dienste mehr Zeit für die Abschiebung benötigen.

  • Darüber hinaus wird es möglich sein, mehrere Personen pro Flug zu überstellen. 

  • Belgien wird bei zwangsweisen Rückführungen auch auf algerische Begleiteskorten zurückgreifen können. 

„Mit diesem Rückübernahmeabkommen stärken wir den Kampf gegen illegalen Aufenthalt, verringern den Druck auf unsere Gefängnisse und machen unsere Gesellschaft sicherer“, erklärt Ministerin Van Bossuyt: „Eine glaubwürdige und konsequente Migrationspolitik steht und fällt mit der wirksamen Rückkehr von Menschen, die kein Recht haben, in Belgien zu bleiben.“ 

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