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Ab dem 1. Juli können in Belgien Fahrkarten nicht mehr im Zug gekauft werden

Wer nach dem 1. Juli 2026 in Belgien mit dem Zug fährt, kann den sogenannten „Bordtarif“ nicht mehr nutzen. Die belgische Eisenbahngesellschaft NMBS/SNCB will damit Schwarzfahren bekämpfen und gleichzeitig die Anzahl der Konflikte rund um Fahrkarten zwischen Fahrgästen und Schaffnern reduzieren: „Es sind diese Fahrkarten, die zu Auseinandersetzungen mit dem Zugpersonal führen.“ Der Fahrgastverband TTB hält die Entscheidung für schlecht durchdacht.

Andreas Kockartz
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Gegen einen Aufpreis von 9 € kann man bisher noch im Zug in Belgien eine Fahrkarte kaufen. Aber, ab Juli schafft die NMBS diese Möglichkeit ab. Damit will die belgische Bahn für Klarheit sorgen: Reisende müssen vor dem Einsteigen in den Zug eine gültige Fahrkarte erworben haben und diese auch vorzeigen können.

Der sogenannte „Bordtarif“ wurde nicht häufig genutzt. Er machte lediglich 1,5 % des Gesamtumsatzes aus dem Fahrkartenverkauf aus. „Doch genau diese Fahrkarten führen zu Auseinandersetzungen mit dem Zugpersonal. Streitigkeiten mit Fahrgästen ohne gültige Fahrkarte oder über den 9-€-Zuschlag sind die Hauptursache für Aggressionen gegen das Personal,“ so Bahnsprecher Dimitri Temmerman.

Und diese Aggressionen nehmen zu: 2025 wurden 2.602 Fälle von Aggression registriert, 2024 waren es 2.103. In mehr als vier von zehn Fällen im Jahr 2025 kam es zu körperlicher Gewalt. Die Maßnahme soll auch höhere Einnahmen generieren. „Die finanziellen Auswirkungen von Schwarzfahren und Betrug auf das Unternehmen belaufen sich jährlich auf mehrere zehn Millionen Euro“, so Temmerman.

Die NMBS ergreift außerdem weitere Maßnahmen gegen Schwarzfahren. So werden beispielsweise vermehrt mobile Teams zur Fahrkartenkontrolle in den Zügen eingesetzt. 2025 hat sich die Anzahl solcher Kontrollen im Vergleich zu 2024 schon  verdoppelt. Die NMBS prüft zudem die Installation von Zugangsschranken in ihren Bahnhöfen. Wer ohne Fahrschein unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 90 €. Wird dieses nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, folgt eine Verwaltungsstrafe von 250 €.

Was aber, wenn ein Fahrkarten-Automat in einem Bahnhof ohne Schalter oder die Bahn-App nicht funktionieren und man deshalb keinen Fahrschein vor Antritt der Reise kaufen konnte? „Der Zugbegleiter wird automatisch über die Störung informiert. Man erhält dann einen Fahrschein über den regulären Fahrpreis. Diesen Betrag muss man innerhalb von zwei Wochen an einem Schalter bezahlen“, erklärt Temmerman.

Der Fahrgastverband ZugTramBus ist nicht überzeugt

Viele Touristen kaufen ihren Fahrschein heutzutage auch im Zug, weil sie das System und die Tarife bei der belgischen Bahn nicht verstehen. Für sie fällt diese Möglichkeit ab Anfang Juli  ebenfalls weg und das Verfahren mit der aufgeschobenen Zahlung sei viel zu kompliziert, so der Fahrgastverband ZugTramBus (TTB).

„Man kann einen Fahrschein frühestens nach 24 Stunden am Schalter bezahlen. Man kann also nicht einfach nach der Fahrt an einem Bahnhof aussteigen und dort bezahlen, da das Verfahren so schnell noch nicht bearbeitet wurde“, erklärt Peter Meukens von TTB.

Meukens bezweifelt zudem, dass die Abschaffung der Fahrkartenverkäufe im Zug das Schwarzfahren eindämmen wird: „Damit wird man das nicht in den Griff bekommen. Schwarzfahrer werden sich nicht die Mühe machen, zum Schalter zu gehen, um eine Fahrkarte nachzulösen.“

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