14 Opfer der Anschläge vom 22. März vor 10 Jahren wurden vom Bundesrentendienst fälschlicherweise aufgefordert, Tausende von Euro an Rehabilitationsrenten zurückzuzahlen. Dies berichtet die flämische Tageszeitung Het Nieuwsblad in ihrer Donnerstagsausgabe.
Rentenamt überdenkt Rückforderungen von Zuwendungen für Opfer der Terroranschläge auf Brüssel vor 10 Jahren
Rund 600 Opfer der Anschläge vor 10 Jahren beziehen eine Rehabilitationsrente, sprich eine Entschädigung für dauerhafte Schäden. Werden jedoch zusätzlich Leistungen, beispielsweise von Versicherungen oder anderen Sozialleistungen, bezogen, müssen diese von der Rehabilitationsrente abgezogen werden, wie es das Gesetz eigentlich vorschreibt.
Das belgische Rentenamt hat erst kürzlich erfahren, dass einige Betroffene bereits seit mehreren Jahren Versicherungsleistungen beziehen. Ihre Beträge wurden daher neu berechnet und die Betroffenen erhalten künftig weniger Leistungen. Die Betroffenen wurden fälschlicherweise auch zur Rückzahlung von zu viel erhaltenen Renten aufgefordert. Dies wird jetzt aber korrigiert.
Darüber hinaus erhielten 43 Opfer ein Schreiben des Rentenamtes, das Beobachtern zufolge missverständlich sein könnte. Sie erhalten in den kommenden Tagen ein neues Schreiben, in dem klargestellt wird, dass sie keine Beträge zurückzahlen müssen, sondern, dass ihre zukünftigen Beträge lediglich etwas nach unten angepasst werden.
Nach Angaben der Opferorganisation Life for Brussels sind derartige Rückforderungen ohnehin nur im Betrugsfall zulässig.
