In einem Wohngebäude in Zaventem (Provinz Flämisch-Brabant) ist ein illegales Leichenhaus entdeckt worden. Ein Nachbar hatte jemanden mit Leichnamen über die Terrasse gehen sehen und die Gemeinde kontaktiert. Inzwischen wurden die Leichen abtransportiert. Es läuft eine Untersuchung.
Illegales Leichenhaus in Wohngebäude in Zaventem entdeckt: „Sehr makaber“
Bei einer Eigentümerversammlung des Wohngebäudes sei das Leichenhaus zur Sprache gekommen, sagt Gemeinderatsmitglied Tom De Vits (N-VA). „Ein Bewohner berichtete, dass jemand in dem Wohngebäude ein Leichenschauhaus eingerichtet habe. Die Anwohner haben daraufhin die Gemeinde informiert und sind vor das Friedensgericht gezogen, denn offenbar verfügte diese Person auch nicht über die erforderliche Genehmigung.“
„Menschen haben uns angerufen, um dieses Problem anzusprechen, weil es so makaber ist. Es soll sich um eine Erdgeschosswohnung gehandelt haben, aber weitere Details habe ich nicht. Offenbar hörte man die Kühlaggregate bis in andere Wohnungen. Man möchte nicht, dass in seinem Wohngebäude Leichen aufbewahrt werden“, so Tom De Vits.
Bürgermeister Dirk Philips (Anders.Zaventem) ist ebenfalls informiert und bestätigt, dass die Angelegenheit umgehend von der Polizei aufgegriffen wurde. „Es wurde ein Protokoll erstellt, das an den Prokurator des Königs weitergeleitet wird. Die Verantwortlichen werden sich morgen (am Mittwoch, Anm. d. Red.) bei der Gemeinde verantworten müssen. Mehr kann ich dazu derzeit nicht sagen, wir möchten sie zunächst anhören.“
Möglicherweise seit drei Jahren aktiv
Laut der Website besteht das Mortuarium seit drei Jahren. Leichname würden dort „rituell gemäß den sunnitischen Traditionen im Islam“ gereinigt.
„Ich hoffe, dass sich das Leichenschauhaus dort nicht schon seit drei Jahren an diesem Ort befindet, sonst macht es die Sache noch makaberer“, sagt De Vits. Das Leichenschauhaus soll inzwischen geschlossen worden sein, die Leichen wurden aus dem Gebäude entfernt.
„Es ist ganz klar: Wer keine Genehmigung hat, muss schließen. Die erforderlichen Genehmigungen müssen nun beantragt werden. Aber es erscheint mir logisch, dass die Gemeinde einen solchen Antrag besonders kritisch prüfen würde, sollte er eingereicht werden. Ein Wohngebäude scheint mir kein geeigneter Ort für ein Leichenschauhaus zu sein“, so De Vits.
