Die prozentuale Deckelung des Lohnindexes in Belgien soll im Juni dieses Jahres bereits in Kraft treten. Dies ist zumindest dem Entwurf für das Programmgesetz der belgischen Bundesregierung zu entnehmen. Diese Maßnahme betrifft nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Renten und Sozialleistungen.
Die teilweise Deckelung des Lohnindexes, in Flandern auch „centenindex“ genannt, ist ein Teil des Programmgesetzes der Arizona-Regierung. Schon im Koalitionsvertrag war beschlossen worden, in den kommenden Jahren die hierzulande automatische Einkommensanpassung an die Lebenshaltungskosten zweimal zu begrenzen. Davon betroffen sind nicht nur die Löhne und Gehälter, sondern auch die Renten und die Sozialleistungen.
Konkret betrifft dies einen Teil des Lohnindexes für Personen, die ein monatliches Bruttogehalt von über 4.000 € verdienen oder die von Sozialleistungen von über 2.000 € brutto monatlich leben. Dieser Teil des Einkommens, jeweils 2 %, steigen bei der automatischen Indexierung nicht mit.
Diese Maßnahme betrifft nicht unbedingt alle Arbeitnehmer oder andere Bezieher von Leistungen, sondern sie hängt von den Sektoren ab. Falls die Indexdeckelung im Juni greift, sind in erster Instanz die Bereiche Metall und Bauwesen sowie der Reinigungssektor betroffen.
Auch Teilzeitbeschäftigte sind betroffen, denn deren Einkommen werden fiktiv auf die Einkommen von Ganztagsbeschäftigten umgerechnet. Der 50 % arbeitet und dabei mehr als 2.500 € brutto pro Monat verdient, würde ganztags 5.000 € einnehmen und fällt damit unter die Regelung der Indexdeckelung.
