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Inland
Wirtschaft

Vorläufig keine höhere Mehrwertsteuer auf Kultur und Take-away-Mahlzeiten

Die föderale Regierung hat beschlossen, die Mehrwertsteuererhöhung für Sport, Kultur und Take-away-Mahlzeiten nach einem kritischen Gutachten des Staatsrats nicht umzusetzen. Nach den Karnevalsferien wird die Mehrwertsteuerreform erneut geprüft, da die geplanten Einnahmen erzielt werden müssen.

Jens Van Reet
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Die föderale Regierung hatte im Haushaltsabkommen von Ende vergangenen Jahres vereinbart, die Mehrwertsteuer auf Sport, Kultur und Take-away-Mahlzeiten von 6 auf 12 Prozent zu erhöhen.

Dabei gab es jedoch Ausnahmen. So sollte im Kulturbereich zwischen Hochkultur (wie Oper und Ballett) und anderen Aufführungen unterschieden werden. Auch die Regeln dazu, was genau unter Take-away-Mahlzeiten fällt, erwiesen sich als sehr kompliziert.

Der Staatsrat kritisierte deshalb vor einer Woche in einem Gutachten die Regierungspläne scharf. Premierminister Bart De Wever (N-VA, flämische Nationaldemokraten) räumte anschließend ein, dass die Regierung zurück an den Zeichentisch müsse. Das Rennpferd, das er sich vorgestellt hatte, sei zu einem „stinkenden Kamel“ geworden, hieß es.

Neues Datum: 1. April?

Die neuen Mehrwertsteuerregeln sollten ursprünglich alle am 1. März in Kraft treten. Das wird nun nicht passieren. Möglicherweise wird der 1. April nun der neue Stichtag.

In den kommenden Wochen, nach den Karnevalsferien, wird geprüft, wie das Loch in den Haushaltszahlen, laut Minister David Clarinval (MR, frankophone Liberale) rund 400 Millionen Euro, geschlossen werden kann.

Grundsätzlich liegen wieder alle Optionen auf dem Tisch. Haushaltsminister Vincent Van Peteghem (CD&V, flämische Christdemokraten) erklärte nach dem Kernkabinett, es sei „wichtig, wieder zu einer einfachen Reform zu kommen“.

Pläne, die bereits früher genannt wurden, sind etwa eine Erhöhung des höchsten Mehrwertsteuersatzes von 21 auf 22 Prozent oder die Zusammenlegung der Sätze von 6 und 12 Prozent auf 9 Prozent. Vor allem die MR spricht sich dagegen aus.

Andere geplante Mehrwertsteuererhöhungen treten hingegen schon am 1. März in Kraft. Dabei geht es unter anderem um die Sätze für Unterkünfte wie Übernachtungen in Hotels und auf Campingplätzen (von 6 auf 12 Prozent) sowie für Pestizide (von 12 auf 21 Prozent).

Die geplante Mehrwertsteuersenkung auf alkoholfreie Getränke wird vorerst ebenfalls nicht umgesetzt.

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