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Brüsseler Handelsgericht verurteilt mehrere Geschäftspraktiken von Ryanair

Das Handelsgericht Brüssel hat mehrere Praktiken verurteilt, die die Billigfluggesellschaft Ryanair im Buchungsprozess anwendet. Das teilt die Verbraucherschutzorganisation Testaankoop mit, die gemeinsam mit dem Dachverband Euroconsumers im Mai vergangenen Jahres Klage eingereicht hatte. Die Beschwerden betrafen unter anderem mangelnde Transparenz und falsche Rabatte.

Jens Van Reet Belga
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Ryanair muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Urteils Anpassungen an seinem Buchungsprozess vornehmen, andernfalls droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro pro Tag.

Das Verfahren, das nach drei Beschwerden bei der Wirtschaftsinspektion eingeleitet wurde, drehte sich unter anderem um mangelnde Transparenz bei der Buchung bestimmter Optionen. In diesem Punkt gab der Richter Testaankoop am 28. Januar recht: Es ist rechtswidrig, dass Optionen wie „Priority Boarding“ oder die Sitzplatzreservierung nicht separat bepreist sind, um den Kunden dazu zu bewegen, ein teureres Paket zu buchen.

Auch wegen der Gewährung falscher Rabatte – auf der Grundlage eines falschen Referenzpreises – sowie wegen des Erweckens des Eindrucks, dass nur noch wenige Sitzplätze zu einem niedrigen Preis verfügbar seien, wurde Ryanair laut Testaankoop verurteilt.

Beim Anrechnen von Gebühren für Handgepäck – einem der größten Kritikpunkte – bekam die Verbraucherorganisation jedoch kein Recht. Der Brüsseler Handelsrichter hält es nicht für rechtswidrig, dass Handgepäck in der Größe eines Trolleys kostenpflichtig ist oder dass Erwachsene bezahlen müssen, um neben einem minderjährigen Kind sitzen zu können.

Testaankoop gibt sich noch nicht vollständig geschlagen. „Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbesserungen ein. Im Bereich der Fluggastrechte stehen große Anpassungen bevor. Das Europäische Parlament ist bereits dafür, Handgepäck bis 7 Kilogramm vollständig in den Ticketpreis zu integrieren und dem erwachsenen Begleiter eines minderjährigen Kindes einen kostenlosen Sitzplatz zu gewähren“, sagt Laura Clays von der Verbraucherorganisation.

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