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Neu ab 1. Februar: Höhere Tarife im Bahn- und Nahverkehr, steigende strafrechtliche Geldstrafen und strengere Regeln für die Erstattung von Ozempic

Mit Beginn eines neuen Monats treten traditionell auch einige Änderungen in Kraft. Mehrere Verkehrsunternehmen erhöhen ihre Preise. Auch manche Geldstrafen werden teurer. Und wer Ozempic verwendet, erhält eine Kostenerstattung nur noch nach Genehmigung durch die Krankenkasse. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Jens Van Reet Belga
Veröffentlicht:

Höhere Tarife bei Bahn, Straßenbahn, Bus und Metro

Mehrere Verkehrsunternehmen erhöhen ab dem 1. Februar verschiedene Tarife. Die durchschnittlichen Preissteigerungen liegen zwischen gut 2 und mehr als 4 Prozent.

Bei der Bahngesellschaft NMBS/SNCB verteuern sich Fahrkarten um 2,14 Prozent und Abonnements um 2,60 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Preis der Train+-Karte bleibt unverändert, ebenso der Fahrrad- und Haustierzuschlag. Zudem werden Abonnements für Strecken über 120 Kilometer günstiger, ebenso Tageskarten für Parkplätze für Bahnreisende.

Beim flämischen Verkehrsunternehmen De Lijn erfolgt eine Indexanpassung von durchschnittlich 4,2 Prozent. Die meisten Abonnements, Mehrfahrtenkarten und Gruppentickets werden teurer, während die meisten Gelegenheitsfahrkarten (Einzelfahrscheine, Tageskarten) preislich unverändert bleiben. Ein Abonnement wird jedoch günstiger: der Buzzy Pazz für 18- bis 24-Jährige. Der Preis sinkt um fast ein Viertel – von 215 auf 165 Euro.

Auch beim Brüsseler Verkehrsunternehmen MIVB/STIB erfolgt eine Indexanpassung. So steigt der Preis für eine Einzelfahrt von 2,30 auf 2,40 Euro, für ein Monatsabonnement von 55 auf 56 Euro und für ein Jahresabonnement von 550 auf 560 Euro. Einige Preise, etwa für Schulabonnements, bleiben unverändert.

Beim wallonischen Verkehrsunternehmen TEC erfolgt eine Indexanpassung von durchschnittlich 2,15 Prozent. Außerdem wird eine neue Tarifstruktur eingeführt: Die Zonentarife werden durch einen Einheitspreis auf den klassischen Linien ersetzt.

Geldstrafen für Straftaten steigen

Ab dem 1. Februar steigen alle strafrechtlichen Geldstrafen. Grund ist die Erhöhung der sogenannten Zuschlagsfaktoren („opdeciemen“), wie das Kabinett von Justizministerin Annelies Verlinden bestätigt.

Strafrechtliche Geldstrafen sind Bußgelder, die von einem Richter verhängt werden. Die Geldstrafen im derzeitigen Strafgesetzbuch stammen noch aus dem Jahr 1867. Die Zuschlagsfaktoren sind Multiplikatoren, mit denen gesetzlich festgelegte Geldstrafen an die Inflation angepasst werden.

Bisher wurden Geldstrafen grundsätzlich mit dem Faktor 8 multipliziert, künftig gilt der Faktor 10. Das entspricht einer Erhöhung um ein Viertel.

Wer beispielsweise zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt wird, muss künftig 10.000 Euro zahlen – bisher waren es 8.000 Euro.

Die Erhöhung geht auf das Haushaltsabkommen zurück, das die Regierung De Wever Ende vergangenen Jahres geschlossen hat.

Ozempic nur noch nach Genehmigung der Krankenkasse erstattungsfähig

Ab dem 1. Februar reicht ein ärztliches Rezept nicht mehr aus, um Antidiabetika wie Ozempic und Rybelsus erstattet zu bekommen. Künftig muss zunächst die Krankenkasse ihre Genehmigung erteilen, wie das Institut für Kranken- und Invalidenversicherung (Riziv) angekündigt hat.

Die Maßnahme betrifft die Arzneimittelklasse der GLP-1-Analoga, die bei Typ-2-Diabetes eingesetzt wird. Konkret handelt es sich um Ozempic, Rybelsus, Trulicity, Victoza und Xultophy – für Mounjaro gilt eine solche Regelung bereits länger. Auch Patientinnen und Patienten in einem strukturierten Diabetes-Behandlungsprogramm benötigen künftig eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Die Maßnahme soll Missbrauch verhindern. Die Medikamente sind nämlich auch als Abnehmpräparate beliebt, da Gewichtsverlust eine Nebenwirkung ist. Für diesen Zweck werden sie jedoch nicht erstattet. Dennoch wurden sie teilweise verschrieben und zur Erstattung eingereicht, obwohl sie dafür eigentlich nicht vorgesehen sind.

„Es handelt sich um eine gezielte Reaktion auf Missbrauch, der das Budget der Krankenversicherung in den vergangenen Jahren stark belastet hat – durch die unrechtmäßige Erstattung von Medikamenten, die als Appetitzügler von Menschen ohne Diabetes eingesetzt wurden“, erklärt das Riziv. Im September vergangenen Jahres hatte das Institut erklärt, dass innerhalb von 3,5 Jahren Medikamente wie Ozempic und Rybelsus im Wert von 21,5 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet wurden.

Höhere Anforderungen im Kurs Gesellschaftliche Orientierung

Teilnehmende am Integrationskurs Gesellschaftliche Orientierung in Flandern müssen ab dem 1. Februar mindestens 70 Prozent in der anschließenden Prüfung erreichen – statt bisher 50 Prozent. Das bestätigte die flämische Ministerin für Integration und Einbürgerung, Hilde Crevits.

Der Kurs Gesellschaftliche Orientierung ist ein verpflichtender Bestandteil des Integrationsprogramms. Er umfasst allgemeine Lernziele zu Normen und Werten – etwa Meinungsfreiheit und Respekt vor sexueller Vielfalt – sowie praktische Fragen, etwa wie man den Bus benutzt oder welche Rechte und Pflichten man als Mieter hat. Der Kurs dauert etwa 60 Stunden.

Derzeit müssen Teilnehmende insgesamt 50 Prozent erreichen, um zu bestehen. Dieser Wert steigt auf 70 Prozent für die Gesamtnote, die sich aus der Prüfung Gesellschaftliche Orientierung und einer Bewertung durch die Lehrkraft zusammensetzt. Für die allgemeinen Lernziele gilt eine Mindestanforderung von 80 Prozent, für die praktischen Fragen von mindestens 50 Prozent.

Ministerin Crevits begründet die höheren Anforderungen damit, dass es aus ihrer Sicht entscheidend sei, dass Zugewanderte gute Kenntnisse der Gesellschaft haben, ihre Rechte und Pflichten kennen und ausreichend über Normen und Werte informiert sind.

Im Jahr 2024 nahmen 19.535 Menschen am Kurs Gesellschaftliche Orientierung teil. 90 Prozent bestanden die Prüfung.

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