Personen, die wegen schwerer Straftaten wie organisierter Kriminalität, Mord oder Sexualdelikten verurteilt werden, riskieren künftig den Verlust ihrer belgischen Staatsbürgerschaft. Die Kammer hat dazu einen Gesetzesentwurf von Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) angenommen. Zudem wird der neue Straftatbestand „Verkehrstotschlag“ ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Bei schweren Straftaten: Staatsbürgerschaft kann entzogen werden
Die Reform ist Teil des Regierungsabkommens und soll „ein starkes Signal senden“, so Verlinden. „Wer schwere Straftaten begeht, die die Grundlagen unserer Gesellschaft erschüttern, kann sein oder ihr belgisches Bürgerrecht verlieren.“
Entzug der Staatsbürgerschaft nur unter strengen Bedingungen
Der Entzug ist jedoch nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich. Er kann ausschließlich erfolgen bei:
Verurteilungen wegen organisierter Kriminalität,
Tötungsdelikten oder
Sexualdelikten,
wenn es sich um „schwere Straftaten handelt, die eine grundlegende Bedrohung für die Gesellschaft darstellen“, und wenn die verurteilte Person mindestens 5 Jahre effektive Haftstrafe erhalten hat.
Außerdem gilt: Der oder die Betroffene muss die belgische Staatsbürgerschaft in den 15 Jahren vor der Tat erworben haben (bisher: 10 Jahre). Für die Einleitung eines Entzugsverfahrens gilt zudem eine Verjährungsfrist von 15 Jahren.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die wegen Terrorismus verurteilt werden, ihre belgische Staatsbürgerschaft automatisch verlieren. Ein Gericht kann dies nur in Ausnahmefällen verhindern – und muss diese Entscheidung ausdrücklich begründen.
Auch grünes Licht für „Verkehrstotschlag“
Die Kammer hat zudem einem weiteren Gesetzesentwurf von Verlinden zugestimmt.
Bislang sah das Strafgesetzbuch bei einer Verurteilung wegen „Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls“ eine Höchststrafe von 5 Jahren Haft und eine Geldbuße von 10.000 Euro vor – unabhängig vom Grund des Unfalls. Nun wird dieser Tatbestand durch „Verkehrstotschlag“ ersetzt.
Diese Änderung ist zunächst symbolisch: Das Wort „Unfall“ trifft die Realität nicht, insbesondere nicht bei rücksichtsloser Fahrweise. Für Opfer und Angehörige hat diese sprachliche Klarstellung große Bedeutung.
Die Reform bringt jedoch auch potenziell härtere Strafen mit sich. Wenn der Verkehrstotschlag etwa unter folgenden Umständen begangen wurde:
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Fahren ohne gültigen Führerschein
Überfahren einer roten Ampel
dann steigt die Höchststrafe auf 10 Jahre Haft und die Geldbuße auf 16.000 Euro.
