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Verbot für Überflüge von militärischem Material nach Israel in Kraft getreten

Das Verbot für Überflüge von Flugzeugen mit militärischem Material für Israel ist am Donnerstag in Kraft getreten. Der entsprechende Königliche Erlass wurde im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die föderale Regierung hatte sich im September als Reaktion auf Israels Vorgehen im Gazastreifen auf diese Maßnahme geeinigt.

Jens Van Reet Belga
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Das Abkommen umfasste unter anderem ein Verbot für Überflüge von Flugzeugen mit militärischem Material für Israel. Auch Zwischenlandungen solcher Flugzeuge auf belgischem Staatsgebiet wurden untersagt.

Der Erlass verpflichtet Fluggesellschaften oder Personen, die Kenntnis von Überflügen militärischen Materials für Israel über belgisches Staatsgebiet haben, die Behörden darüber zu informieren. „Auf diese Weise stellt Belgien sicher, dass es das Völkerrecht einhält, und sendet ein klares Signal: Es kann keine Rede von einer Stärkung der militärischen Fähigkeiten der israelischen Armee in Palästina sein, ebenso wenig von gewalttätigen israelischen Siedlern“, erklärte Außenminister Maxime Prévot (Les Engagés, frankophone Zentrumspartei) damals.

Der Export von Waffen oder militärischem Material selbst fällt in die Zuständigkeit der Regionen. Der Königliche Erlass verweist jedoch auf ein interföderales Abkommen aus dem Oktober, in dem die Regionen übereingekommen sind, keine Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zu erteilen, die „die militärische Kapazität der kämpfenden Parteien stärken würden“.

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