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Arbeitslosengeld-Reform: Verfassungsgericht weist Antrag auf Aussetzung zurück

Die Übergangsmaßnahmen im Rahmen der Reform des Arbeitslosengeldes werden nicht ausgesetzt. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die Gewerkschaften und mehrere Verbände hatten dies gefordert, doch nach Ansicht des Gerichts liegen dafür nicht genug Argumente vor.

Jens Van Reet
Veröffentlicht:

Die Regierung De Wever hatte im vergangenen Jahr die Reform beschlossen, die vorsieht, dass das Arbeitslosengeld künftig zeitlich auf zwei Jahre begrenzt wird. Für den Premierminister handelt es sich dabei um das „Herzstück“ seiner Regierung.

Die Maßnahme trat zu Beginn dieses Jahres mit einer Reihe von Übergangsregelungen in Kraft. Zunächst verlieren Personen, die seit mehr als 20 Jahren arbeitslos sind, ihren Anspruch auf Leistungen. Am 1. März folgen jene, die seit mehr als acht Jahren arbeitslos sind, einen Monat später die Gruppe mit weniger als acht Jahren Arbeitslosigkeit.

Die gemeinsame Gewerkschaftsfront aus ACV, ABVV und ACLVB sowie zahlreiche Verbände hatten die Reform vor dem Verfassungsgericht angefochten und zunächst auch die Aussetzung der Übergangsmaßnahmen beantragt.

Nach ihrer Auffassung stelle die Reform „einen beispiellosen Angriff auf eine der Säulen der belgischen sozialen Sicherheit“ dar. „Sie schließt die verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft vom Recht auf Leistungen aus, ohne dass glaubwürdige Begleitmaßnahmen oder Mechanismen zur Verantwortlichmachung der Arbeitgeber vorgesehen werden.“

Zudem verstoße die Maßnahme nach Ansicht der Antragsteller gegen mehrere verfassungsrechtliche Grundsätze, etwa jene der Gleichheit und Nichtdiskriminierung, sowie gegen Artikel 23 mit dem sogenannten Stillstandsprinzip. Dieser Artikel legt fest, dass bestimmte Rechte ohne gründliche Begründung nicht eingeschränkt werden dürfen.

In einer ersten Entscheidung sieht das Verfassungsgericht jedoch keinen Anlass, die Übergangsmaßnahmen auszusetzen. Eine endgültige Entscheidung über die gesamte Reform wird frühestens Ende dieses Jahres, voraussichtlich jedoch erst im kommenden Jahr erwartet.

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