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Inland
Justiz

„Dikke Nordin“ zu 12 Jahren Haft in Prozess um Drogen- und Waffenhandel verurteilt

Das Strafgericht Antwerpen hat „Dikke“ Nordin E.H. (37) in Abwesenheit zu zwölf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Zudem wurde ein kriminelles Vermögen in Höhe von fünf Millionen Euro eingezogen. Nordin E.H. stand an der Spitze einer kriminellen Organisation mit Verzweigungen in Antwerpen, Limburg und den Niederlanden, die sich in großem Umfang mit der Einfuhr von Kokain über den Hafen von Antwerpen befasste.

Jens Van Reet Belga
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Zwischen November 2019 und Januar 2020 wurden im Hafen von Antwerpen mehrere Container mit betrügerisch erlangten PIN-Codes abgeholt. So wurde am 13. Januar 2020 ein Container übernommen und in eine Lagerhalle in Bornem gebracht. Die Polizei griff ein und fand in der Halle 203 Kilogramm Kokain, verteilt in Paketen in versteckten Hohlräumen von zwei Fahrzeugen. In anderen Fahrzeugen an der Halle entdeckte die Polizei Schusswaffen. Neun Beteiligte wurden festgenommen.

Infolge des Einsatzes in der Lagerhalle kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen, bei denen schwere Waffen sichergestellt wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um eine Maschinenpistole, Munition, einen Raketenwerfer, äußerst leistungsstarke Sprengstoffe und elektrische Zünder.

Ursprünglich standen in dem Verfahren 51 Angeklagte vor Gericht. Der Teilkomplex gegen Nordin E.H. wurde abgetrennt, da er für dieses Verfahren noch zusätzlich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgeliefert werden musste. Über seine Mitangeklagten fällte das Gericht bereits im November 2024 ein Urteil. Damals wurden Haftstrafen von bis zu 12 Jahren verhängt.

Im Mai 2025 wurde der abgetrennte Teil gegen Nordin E.H. verhandelt. Er wurde nicht aus dem Gefängnis vorgeführt, da er krank war. Das Verfahren wurde daher in Abwesenheit geführt. Die Urteilsverkündung wurde mehrfach verschoben, unter anderem wegen Ablehnungsgesuchen der Verteidigung und Kassationsbeschwerden gegen die Zurückweisung dieser Gesuche.

Endlich ein Urteil

Am Dienstag erhielt Nordin E.H. schließlich sein Urteil. Er wurde in Abwesenheit zu 12 Jahren Haft verurteilt. „Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte der Auftraggeber der Drogentransaktion in der Lagerhalle war und dass die aufgefundenen Waffen auf seinen Auftrag hin gekauft und gelagert wurden“, erklärte Luc De Cleir, Sprecher der Gerichte in Antwerpen und Limburg.

Das Gericht stützte sich unter anderem auf polizeiliche Feststellungen, Nachrichten vom Sky-Gerät von Nordin E.H., Aussagen von Mitangeklagten sowie auf abgehörte Gespräche zwischen zwei Beteiligten in ihrer Gefängniszelle. Darin sagten sie, die Waffen und Drogen seien für „NWA“ bestimmt gewesen – „Never Work Again“, der Spitzname von Nordin E.H.

Nach Ansicht des Gerichts war Nordin E.H. ausschließlich auf schnellen und sehr hohen finanziellen Gewinn aus, wobei er Gewalt nicht scheute. Besonders schwer wog für das Gericht die große Zahl an Waffen, über die die Organisation verfügte. Bei der Strafzumessung wurde zudem berücksichtigt, dass er bereits zuvor wegen Verstößen gegen das Drogengesetz verurteilt worden war.

Grundsätzlich kann Nordin E.H. noch Einspruch gegen das Urteil einlegen. „Er könnte geltend machen, dass höhere Gewalt vorlag, etwa aufgrund von Krankheit. Es ist dann Sache des Vorsitzenden der Kammer zu entscheiden, ob der Einspruch zulässig ist oder nicht. Wird er für zulässig erklärt, wird der Fall erneut verhandelt“, erläuterte Luc De Cleir.

Es handelt sich um das erste Urteil gegen ihn seit seinem Aufenthalt in und seiner Rückkehr aus Dubai. Gegen ihn laufen noch sechs weitere Drogenermittlungen wegen der Einfuhr von Tonnen Kokain über den Hafen von Antwerpen. In diesen Verfahren fordert die Staatsanwaltschaft insgesamt 35 Jahre Haft.

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