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Inland
Politik

Belgische Regierung kann extremistische Vereine nicht beliebig verbieten

Der belgische Innenminister Bernard Quintin (französischsprachige Liberale, MR) überarbeitet einen Gesetzesentwurf, der es der Regierung ermöglicht hätte, extremistische Organisationen nach Belieben zu verbieten. Ende 2025 stellte der Staatsrat klar, dass die Regierung die Aktivitäten von Organisationen nur vorübergehend untersagen kann. Für die Auflösung oder das Verbot muss die Regierung den Rechtsweg beschreiten.

Belga Martina Luxen
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Innenminister Quintin wollte dem Kabinett die Befugnis geben, radikale und extremistische Organisationen ohne Einschaltung eines Richters zu verbieten. Ein einziger Bericht eines Sicherheitsdienstes hätte ausgereicht, um eine solche Entscheidung zu treffen. 

In einer 50- bis 60-seitigen Stellungnahme erklärt der Staatsrat, dass eine Verwaltungsmaßnahme – ohne gerichtliche Intervention – nur vorübergehend gelten kann. Das bedeutet, dass die Regierung die Aktivitäten extremistischer Organisationen vorübergehend untersagen kann, nicht aber die Organisationen selbst. Für Letzteres muss die Exekutive die Zustimmung eines Gerichts einholen. Die Auflösung einer Organisation ist endgültig und muss von einem Richter entschieden werden, heißt es in der Stellungnahme. 

Innenminister Quintin (MR) kündigt an, seinen Gesetzentwurf zu ändern. „Wir werden den Entwurf auf Grundlage aller erhaltenen Stellungnahmen anpassen“, sagt er: „Wichtig ist, dass ein administratives Verbot von Aktivitäten uns ein wirksames Instrument bietet, um schnell und entschlossen gegen aktuelle Bedrohungen durch radikale Organisationen vorzugehen.“ 

Der Minister betonte, dass der Staatsrat die Notwendigkeit eines Mechanismus zur Bekämpfung von Organisationen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, bestätigt und richtet nun den Blick auf die Justiz: „Es ist klar, dass gerichtliche Entscheidungen in solchen Fällen heute schneller verfügbar sein müssen.“ 

Auch das Föderale Institut für Menschenrechte war kritisch 

Im vergangenen Jahr hatte das Föderale Institut für Menschenrechte (FIRM) ebenfalls eine kritische Stellungnahme zu Quintins Vorschlag abgegeben. Das FIRM bezeichnete den Gesetzentwurf als „unzureichend definiert und spezifiziert“. „Infolgedessen hätte der Entwurf unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“ 

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