Die belgische Bundesregierung will Ladendiebstahl härter bekämpfen, indem sie einen Teil der durch Sofortmaßnahmen verhängten Bußgelder für Ladendiebe den Einzelhändlern zukommen lässt. Diese Geldstrafen sind außergerichtliche Vergleiche von bis zu 350 €, die die Polizei Ladendieben sofort auferlegen kann. Dies ist eine von 89 Maßnahmen in einem neuen Plan für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbstständige.
Mittelstandsplan in Belgien: Wie soll der Einzelhandel mit Ladendieben umgehen?
Belgiens Ministerin für KMU und für den Mittelstand, die frankophone Liberale Eléonore Simonet (MR), möchte Einzelhändler dazu anregen, Ladendiebstähle schneller zu melden. Wie hoch der Anteil der gegen Ladendiebe verhängten Bußgelder der Einzelhändler ausfallen wird und wann die Maßnahme in Kraft tritt, ist noch unklar.
Mit der Pauschalzahlung will die Bundesregierung Einzelhändler dazu bewegen, Ladendiebstähle schneller anzuzeigen. Sie können das Geld beispielsweise zur Entschädigung von Schäden verwenden, so Ministerin Simonet. Diese Bußgelder gelten eigentlich schon seit 2022. Konkret kann die Polizei bei Ladendieben im Erwachsenenalter, die erwischt werden, sofort eine außergerichtliche Einigung von bis zu 350 € verhängen.
Bestehendes System als Grundlage
„Wir bauen auf diesem bestehenden Rahmen auf“, so das Kabinett von Ministerin Simonet gegenüber VRT NWS: „Wir haben festgestellt, dass nur wenige Händler die Polizei rufen. Oft einigen sie sich außergerichtlich, denn für sie ist es natürlich am wichtigsten, ihre Waren zurückzubekommen. Mit dieser Maßnahme wollen wir Einzelhändler dazu ermutigen, Diebstähle zu melden und ihnen eine Entschädigung für ihren Zeit- und Arbeitsaufwand anbieten.“
Über die endgültige Höhe der Bußgelder bzw. der Entschädigungen für die bestohlenen Einzelhändler ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Regierungsquellen deuten aber darauf hin, dass sie etwa die Hälfte der Summe betragen wird.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung Einzelhändlern künftig auch erlauben, Kunden zu bitten, ihre Taschen oder Rucksäcke zum Kontrollieren zu öffnen und vorzuzeigen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Kunden können dies selbstverständlich jederzeit ablehnen. Wann beide Maßnahmen in Kraft treten, ist noch unklar.
Noch zu wenig bekannt
Diebstahl bleibt eine echte Plage für den Einzelhandel - auch in Belgien. Die Zahl der Anzeigen ist in den letzten Jahren (2023 und 2024) auf über 24.000 pro Jahr gestiegen. 2021 waren es noch 19.000. Laut Buurtsuper.be, dem Verband Franchise-Supermärkte in Flandern, verlieren die Betreiber durch Ladendiebstahl über 1 % ihres Umsatzes und nur etwa 10 % der Fälle werden gemeldet.
Der Branchenverband Comeos begrüßt die Maßnahme. „Wir fordern das schon seit Jahren. Aktuell geht die gesamte finanzielle Entschädigung an den Staat. Das ist für Einzelhändler nicht attraktiv“, sagte Lora Nivesse, Leiterin der PR-Abteilung bei Comeos.
Sie ist jedoch auch der Ansicht, dass das System der sofortigen gütlichen Einigung verbessert werden könnte: „Wir haben festgestellt, dass es bei Polizei und Einzelhändlern noch immer an Wissen mangelt. Verschiedene Systeme existieren parallel. Mancherorts werden Bußgelder verhängt. Das sorgt für Verwirrung bei Polizei und Einzelhändlern.“
