Ab dem neuen Jahr treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die sich nicht nur auf das Arbeitsleben, die Familie und den Geldbeutel auswirken, sondern auch auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, auf die Fortbewegung oder die Wohnbedingungen. Hier eine Übersicht der wichtigsten Änderungen.
Verbraucher
Werbung für ungesunde Lebensmittel darf sich nicht mehr an Kinder unter 16 Jahren richten (bisher unter 13 Jahren). Diesem Verbot hat die Lebensmittelindustrie im Mai 2025 selbst zugestimmt. Werbung wird auch in der Nähe von Schulen verboten.
Ladendiebstahl: Wer beim Diebstahl im Supermarkt erwischt wird, muss 181 € Schadensersatz zahlen. Die Betroffenen müssen eine Vereinbarung im Geschäft unterschreiben und die Summe an ein Inkassobüro überweisen. Bei Weigerung wird die Polizei eingeschaltet.
Verkehr
Ende der Maut-Befreiung für emissionsfreie Lkw in Brüssel und Flandern: Ab 1. Januar zahlen diese Fahrzeuge 20 Prozent der Infrastrukturabgabe (0,009 bis 0,050 €/km je nach Gewicht und Region). Der Satz steigt auf 40 Prozent im Jahr 2027, 60 Prozent im Jahr 2028 und 80 Prozent im Jahr 2029.
Ende der Steuerbefreiung für neue Elektroautos in Flandern: Einführung einer einmaligen Zulassungssteuer und einer jährlichen Kfz-Steuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro und Wasserstoff). In Wallonien und Brüssel gilt dies bereits.
Wohnen
Abschaffung der flämischen Prämie für Abriss und Wiederaufbau ab 1. Januar. Grund: Seit der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 6 Prozent wird sie kaum noch genutzt.
Mehrwertsteuer für Wärmepumpen sinkt wieder von 21 auf 6 Prozent ab 1. Januar. Die Regelung gilt für fünf Jahre (bis Ende 2030).
In der Region Brüssel-Hauptstadt
Preiserhöhung für Dienstleistungsschecks: Ab 1. Januar kosten sie 11,40 € (plus 1,20 €). Steuerabzug entfällt. Für die ersten 300 Schecks gilt dieser Preis, zusätzliche kosten 14 € (statt bisher 12,40 €).
Kontrollen in verschärften Umweltzonen: Ab 1. Januar erhalten Fahrer von Diesel-Euro-5- oder Benzin-Euro-2-Fahrzeugen bei Einfahrt nach Brüssel eine schriftliche Verwarnung. Ab 1. April folgen Geldstrafen (maximal eine pro Quartal).
Wasserpreise steigen um 12,5 Prozent: Eine Familie mit durchschnittlichem Verbrauch (62 m³/Jahr) zahlt rund 41,50 € mehr pro Jahr (etwa 1,70 € pro Monat und Person).
