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Inland
Justiz

Minderjähriger mit 465 Feuerwerkskörpern in Mechelen unterwegs

Die Polizei hat am Montag einen 14-jährigen Jungen mit 465 Feuerwerkskörpern in der Nähe des Bahnhofs von Mechelen (Provinz Antwerpen) erwischt. In Mechelen gilt ein komplettes Feuerwerksverbot, auch auf privatem Gelände.

Jens Van Reet
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Der Teenager aus dem benachbarten Sint-Katelijne-Waver fiel durch sein nervöses Verhalten in der Bahnhofsumgebung auf. Als er die Polizei bemerkte, lief er schnell zu seinem geparkten Fatbike. „Er gab eine zusammenhangslose Erklärung für seine Anwesenheit in der Umgebung“, berichtet Polizeisprecher Dirk Van de Sande von der Zone Rivierenland. In der unmittelbaren Umgebung fanden die Beamten drei große Tragetaschen mit Feuerwerkskörpern.

Die Polizei beschlagnahmte alle 465 Feuerwerkskörper und informierte die Eltern des Jungen. Der 14-Jährige muss nun verpflichtend an einem Feuerwerkskurs der Feuerwehr teilnehmen. Minderjährige ab 14 Jahren erhalten bei Verstößen eine GAS-Strafverfügung und diesen verpflichtenden Kurs. Volljährige riskieren ein GAS-Bußgeld von bis zu 500 Euro.

„Jegliche Form von Feuerwerk oder Böllern ist verboten“, betont Van de Sande. „Auch auf privatem Gelände darf kein Feuerwerk gezündet werden.“ Das Verbot gilt vom 1. November bis zum 31. Januar. Bei schweren Verstößen informiert die Polizei die Staatsanwaltschaft.

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