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Inland
Justiz

Gefängnisausbruch wird in Belgien strafbar: „Lange Zeit galt der Freiheitsdrang als nicht strafbar“

Ein Ausbruch aus dem Gefängnis wird in Belgien künftig strafbar. Justizministerin Annelies Verlinden (CD&V) hat dies in einem Gesetzentwurf festgehalten, den die Abgeordnetenkammer nun gebilligt hat. Wer aus dem Gefängnis flieht, riskiert künftig eine Haftstrafe von 6 Monaten bis zu 3 Jahren. Dieselbe Strafe gilt auch für Personen, die ihre elektronische Fußfessel manipulieren. Zudem werden Mittel für Drogentests in Gefängnissen bereitgestellt.

Jens Van Reet
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Mit dem Gesetzentwurf wolle sie „ein Rechtssystem schaffen, das die Sicherheit besser gewährleisten kann, klare Grenzen setzt und Gerechtigkeit für Opfer und Gesellschaft wiederherstellt“, so Verlinden. Mit der Zustimmung der Kammer tritt das Gesetz nun in Kraft.

Damit wird der Gefängnisausbruch erstmals strafbar. Bislang war das nicht der Fall. Auch in Deutschland sind Gefängnisausbrüche bislang nicht strafbar.

Künftig drohen Gefangenen in Belgien bei einem Ausbruch 6 Monate bis 3 Jahre Haft. Diese Strafandrohung gilt auch für das Sabotieren oder Entfernen einer elektronischen Fußfessel.

Freiheitsdrang bestrafen?

Warum ein Ausbruch bislang nicht strafbar war, habe einen beinahe poetischen Hintergrund, erklärt Justizjournalist Philip Heymans in 'De Ochtend' im VRT Radio 1. „Der natürliche Freiheitsdrang des Menschen darf nicht bestraft werden. Selbst wenn man wegen eines Verbrechens inhaftiert ist, bleibt dieser Drang bestehen. Lange Zeit war die Auffassung, dass man Menschen ihren Wunsch nach Freiheit nicht vorwerfen kann.“

Strafbar waren allerdings Sachbeschädigungen im Gefängnis oder Gewalt gegen Justizvollzugsbeamte bei einem Fluchtversuch. Auch die Beihilfe zur Flucht konnte bereits geahndet werden.

Fluchtversuche seien in belgischen Gefängnissen relativ selten, so Heymans: rund 10 bis 20 pro Jahr. Häufig gehe es um Gefangene, die ins Krankenhaus gebracht werden, oder um Häftlinge mit Ausgang, die nicht in ihre Zelle zurückkehren.

Die größte Wirkung der neuen Regelung wird daher bei Personen mit elektronischer Fußfessel erwartet, da dort deutlich häufiger Verstöße vorkommen. „Jährlich geht es um 200 bis 300 Menschen, die ihre Fußfessel durchtrennen.“

Geld für den Kampf gegen Drogen

Ein weiteres hartnäckiges Problem in den Gefängnissen seien Drogen, betont Verlinden. Auch hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen, indem es eine rechtliche Grundlage für Drogentests schafft. Diese können gezielt bei Einzelpersonen oder stichprobenartig bei Gruppen durchgeführt werden. Eine Verweigerung darf nicht mit Zwang durchgesetzt werden, gilt aber als positives Testergebnis.

Bei einem positiven Test erhalten Gefangene umgehend medizinische und psychosoziale Betreuung. Zudem müssen sie mit weiteren Tests rechnen.

Langfristig will Verlinden diese Maßnahmen auch auf sogenannte Transithäuser ausweiten, in denen Gefangene die letzte Phase ihrer Strafe verbringen und auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorbereitet werden.

Damit setze sie auf ein Haftkonzept, das auf Reintegration ausgerichtet ist, so die Ministerin. „Es ist ein wichtiger Schritt hin zu drogenfreien Gefängnissen und zu einem angemessenen Strafvollzug, in dem Ordnung, Fürsorge und Reintegration Hand in Hand gehen.“

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