Die Anpassung der Regeln zur Umweltzone in Brüssel tritt am 1. Januar 2026 in eine neue Phase ein. Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotor und Euro-2-Benzinmotor dürfen dann nicht mehr nach Brüssel einfahren. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, wie die regionale Nachrichtenplattform BRUZZ dazu schreibt.
Die neue Phase der Brüsseler Umweltzone: Strengere Regeln – Zusätzliche Ausnahmen
Die verschärften Regeln treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Ursprünglich war die Einführung bereits ein Jahr früher geplant. Da das Brüsseler Parlament die Regelungen jedoch zunächst verschoben hatte und da die entsprechende Entscheidung später vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde, gilt jetzt der 1. Januar 2026 als Stichtag.
Fahrzeuge mit Euro-5-Dieselmotor und Euro-2-Benzinmotor dürfen ab dann nicht mehr nach Brüssel einfahren. Dies betrifft Pkw, Lieferwagen, Busse und Lkw. Insgesamt sind rund 29.000 Fahrzeuge alleine in der Brüsseler Hauptstadt-Region selbst sind davon betroffen. Neu ist, dass die Regelungen auch für Zweiräder gelten. Dies führte bereits zu Protesten eines Motorradclubs, der eine Ausnahme für Wohltätigkeits- und Clubveranstaltungen forderte.
Übergangsphase
Die Verschärfung der Regeln wird nicht sofort konsequent umgesetzt. Autofahrer erhalten beim ersten Verstoß eine Verwarnung anstelle eines Bußgeldes von 350 €. Sie haben dann drei Monate Zeit, die Vorschriften einzuhalten. Erst danach wird ein Bußgeld verhängt.
Beispiel 1: Wenn Sie am 1. Januar 2026 mit einem Euro-5-Dieselfahrzeug in der Umweltzone (LEZ) einfahren, erhalten Sie zunächst eine Verwarnung. Bei weiteren Verstößen wird Ihnen erst ab dem 1. April 2026 ein Bußgeld auferlegt.
Beispiel 2: Fährt man bis zum 15. Juni 2026 mit einem Euro-5-Dieselfahrzeug in der Umweltzone, erhält man ebenfalls zunächst eine Verwarnung. Ab dem 15. September 2026 wird dann ein Bußgeld verhängt.
Eine solche Übergangsphase ist nicht neu. Im Zuge der Verschärfung der Vorschriften in den Jahren 2018 und 2022 wurden Bußgelder für neun bzw. sechs Monate ausgesetzt.
Fahrer nicht zugelassener Fahrzeuge können außerdem bis zu 24 Mal im Jahr eine Tageskarte beantragen. Diese kostet 20 € für Motorräder, 35 € für Pkw und 50 € für Lkw. Nach Einfahrt in die Umweltzone (LEZ) haben Sie bis zu fünf Tage Zeit, um sich eine Tageskarte zu besorgen. Diese ist auf der Website www.lez.brussels erhältlich.
Bußgelder begrenzt
Die Anzahl der Bußgelder pro Fahrzeug ist auf ein Verfahren alle 3 Monate begrenzt, maximal jedoch auf 4 Bußgelder pro Jahr. Unter Einbeziehung der Übergangsfrist beträgt die maximale Strafe im Jahr 2026 bei 3 Bußgeldern mit einem Gesamtbetrag von 1.050 €. Die Begrenzung auf maximal 4 Bußgelder pro Jahr ist eine alte Regelung und keine Zugeständnis an die Verwirrung um die aktuelle Verschärfung. „Das ist seit Einführung der Umweltzone das Prinzip“, erklärte das Kabinett von Brüssels geschäftsführendem Umweltminister Alain Maron (Ecolo), „und es hat sich stets bewährt.“
Zahlen darüber, wie viele Fahrer die Bußgelder bezahlen und einfach weiter mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug fahren, anstatt ein neues zu kaufen, liegen noch nicht vor. Diese Zahl dürfte jedoch recht niedrig sein, da die Bußgelder nach wie vor recht hoch sind. „Der Betrieb der Umweltzone wird von einer Arbeitsgruppe überwacht“, fügte das Kabinett Maron hinzu: „Sollte die Verwaltung einen Effizienzverlust feststellen, kann sie die Parameter anpassen.“
Ausnahmen
Wer vor dem 31. Dezember 2025 ein neues Auto bestellt hat und noch auf die Auslieferung wartet, darf bis zum 30. Juni 2026 ohne Bußgeld in Brüssel fahren. Diese Ausnahme muss auf der oben genannten Website beantragt werden.
Betreuungspersonen mit Sozialleistungen, Menschen mit Behinderungen oder deren Angehörige sowie geschiedene Eltern eines Kindes mit Behinderung können ebenfalls eine Ausnahme beantragen. Diese Gruppen sind neu.
Ausnahmen gab es bereits und gibt es weiterhin für Oldtimer über 30 Jahre, Sondertransporte, Mobilkräne, Schülertransporte, Fahrzeuge von Jahrmärkten, Märkten oder Filmproduktionen, Wartungsfahrzeuge, Wohnmobile sowie Einsatz- und Militärfahrzeuge. Auch für diese Fahrzeuge müssen Anträge gestellt werden.
Fahrzeuge im Einsatz sind automatisch ausgenommen. Elektro- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge sind in der Umweltzone zugelassen.
Parking.brussels gibt außerdem an, dass Pendler ihre nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeuge auf den P+R-Parkplätzen Coovi, UZ Brussel, Stalle, Lennik-Erasmus und Kraainem abstellen können. Von dort aus können sie ihre Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen.
