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Inland
Politik

Belgiens Parlament billigt "Data-Mining" zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Am Mittwochabend haben die Abgeordneten in der Ersten Kammer des belgischen Bundesparlaments den Gesetzentwurf zur Nutzung von „Data-Mining“ zur Bekämpfung von Steuerbetrug verabschiedet. Mit diesem neuen Gesetz werden Datenbanken mithilfe digitaler Techniken nach ungewöhnlichen Mustern durchsucht, um Betrug aufzudecken. Daneben wurden einige weitere Maßnahmen von den Abgeordneten beschlossen. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Der flämische Liberale und ehemalige Bundesfinanzminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) hatte sich wochenlang vehement gegen das Gesetz ausgesprochen und unter anderem 40 Stunden am Stück im parlamentarischen Finanzausschuss gesprochen. Die Liberalen kritisieren die Maßnahme als „Geldkontrolle“, da sie jeden Belgier verdächtig mache. Auch am Mittwochabend hielt Van Quickenborne wieder eine stundenlange Rede - letztendlich ohne Erfolg.

Mit dieser Regelung haben Steuer- und Finanzbeamte in Belgien uneingeschränkten Zugriff auf die Bankdaten der Bürger und Steuerzahler. Diese Daten können z.B. mit den Steuererklärungen verglichen werden, falls im Rahmen von „Data-Mining“ Ungereimtheiten auftauchen. Bislang musste der belgische Fiskus bei Ermittlungen gegen Steuerbetrug von Verdacht ausgehen.

Möglicherweise werden Kritiker dieses Gesetzes gegen den Beschluss vor das Verfassungsgericht ziehen. Unter anderen plant die Vereinigung „Ministry of Privacy“, die sich für Schutz und Sicherung von Bankdaten einsetzt, den Gang zum Verfassungshof. Sie wird dabei von Vincent Van Quickenborne und von dem frankophonen Liberalen Mathieu Michel (MR) unterstützt. Auffallend ist dabei, dass Michel einer Mehrheitspartei angehört. 

Weitere Maßnahmen verabschiedet

Zahlreiche weitere Maßnahmen wurden ebenfalls am Mittwochabend verabschiedet. Die Obergrenze für flexible Arbeitsverhältnisse wird angehoben und der Zinsabzug für Zweitwohnungen wird abgeschafft. Der Steuerabzug für Schenkungen wird von 45 auf 30 % gesenkt, während der Wachstumsstandard im Gesundheitswesen auf 2 % über dem Index in den Jahren 2026 und 2027, 2,6 % im Jahr 2028 und 3 % im Jahr 2029 festgelegt wird. Darüber hinaus werden 80 Millionen Euro für den Pharmasektor bereitgestellt.

Die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen steuerlich anzusetzen, wird von derzeit 70 Prozent auf 60 % im Jahr 2026 reduziert und auf 50 % ab 2027. Dies könnte laut Familienverband die Familien und die Familiengerichte belasten. Darüber hinaus wird die Rentenprämie der Vorgängerregierung zum Jahresende abgeschafft und durch eine neue Prämie für Erwerbstätige über das gesetzliche Rentenalter hinaus ersetzt. Diese Prämie wird ab 2026 gewährt, ab 2027 jedoch mit einer Abschlägen.

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