Die Behandlung der 18-Jährigen, die im Universitätskrankenhaus Antwerpen (UZA) im Koma liegt, wird fortgesetzt. Eventuell wird sie ins Universitätskrankenhaus Leuven (UZ Leuven) verlegt. Das bestätigt der Anwalt der Familie. Die junge Frau liegt seit Ende November nach einer Hirnblutung im Koma. Laut ihrer Familie wollten die Ärzte die Behandlung heute einstellen. Das UZA bestreitet dies.
Familie einer Koma-Patientin lehnt „Abschalten“ ab - Behandlung geht weiter
Laut dem Anwalt der Familie wollten die Ärzte die lebenserhaltenden Geräte am Donnerstag abschalten, da sie keine Hoffnung mehr sehen. Das Krankenhaus betont jedoch, dass eine zusätzliche unabhängige Diagnose noch vorgesehen ist.
Die 18-jährige Marwa Benahmed erlitt Ende November in der Schule eine Hirnblutung, wobei ihr Gehirn zehn Minuten lang ohne Sauerstoff war. Die Ärzte sehen keine Aussicht mehr auf eine Verbesserung, die ein würdiges Leben ermöglichen würde. Im UZA sollte daher das Beatmungsgerät am Donnerstagmittag abgeschaltet werden. Die Familie hat sich gegen diese Entscheidung gewehrt.
Sie hofft auf mehr Zeit. Ihr Anwalt, John Thoen, fragt sie sich, ob Marwa tatsächlich eine faire Chance erhält: „Ich äußere mich vorsichtig“, sagt Thoen, „aber es scheint, als würden die Behandlungen verfrüht beendet. Kann eine Gegenexpertise unter diesen Bedingungen noch korrekt durchgeführt werden?“
Streit um Einsicht in die Akte
Der Anwalt erklärt, dass die medizinische Akte der Patientin erst morgen eingesehen werden könne, „also unmittelbar vor dem Abschalten der Beatmung“. „Die Familie hat das Gefühl, keine faire Chance zu bekommen“, so Thoen: „Wir hatten bereits letzten Freitag um Einsicht gebeten. Erst am Montag kam die Antwort des Krankenhauses: Einsicht ist ab Mittwoch möglich – nur 48 Stunden vor der geplanten Abschaltung.“
Als letzte Option erwägt die Familie eine einseitige gerichtliche Verfügung, bei der ein Richter sofort eine Entscheidung treffen kann, ohne dass die Gegenseite anwesend ist. Diese kann später Einspruch einlegen.
Die Familie fordert die Fortsetzung der Behandlung oder die Begutachtung durch einen zweiten Arzt in einem anderen Krankenhaus. Ihrer Ansicht nach reagiert Marwa noch auf bestimmte Reize und bewegt manchmal Mund oder Zunge.
Unabhängige Diagnose angekündigt
Das UZA teilte der Nachrichtenagentur Belga mit, dass die Situation der jungen Frau erneut geprüft werde: „Zusätzlich zur bisherigen Einschätzung ist morgen eine unabhängige Bewertung vorgesehen“, so ein Sprecher. „Auf dieser Grundlage werden wir die nächsten Schritte festlegen – in Absprache und voller Transparenz mit der Familie. In dieser schwierigen Situation appellieren wir vor allem an Besonnenheit.“
