Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 10 % soll bereits zum 1. Januar 2026 eingeführt werden, auch wenn das Gesetz erst später verabschiedet wird. Dies berichtete die flämische Wirtschaftszeitung De Tijd. Diese Meldung wurde gegenüber VRT NWS von Seiten des Kabinetts von Bundesfinanzminister Jan Jambon (N-VA) bestätigt. Eine Übergangsregelung soll eine reibungslose Erhebung gewährleisten.
Belgien führt die Kapitalertragsteuer voraussichtlich zum 1. Januar ein - allerdings mit einer Übergangsregelung
Die belgische Bundesregierung hatte ursprünglich geplant, die Kapitalertragsteuer zum Jahreswechsel schon definitiv einzuführen. Aufgrund der langwierigen Haushaltsverhandlungen schien dieses Vorhaben jedoch zwischenzeitlich gefährdet: Das Parlament kann das entsprechende Gesetz nicht vor dem 31. Dezember 2025 verabschieden. Daher suchte die Regierung nach einer rechtlichen Lösung, um die Steuer auch ohne Verabschiedung eines Gesetzes erheben zu können.
Was ist eine Kapitalertragsteuer?
Wenn man sein Geld in Aktien investiert, hat man ja bekanntlich die Absicht, damit einen Gewinn zu erzielen. Die Kapitalertragsteuer macht genau das, was der Name sagt: Sie besteuert einen Teil dieses Gewinns. Die entsprechende Regelung tritt zum Jahreswechsel in Kraft, wie das Kabinett Jambon bestätigte.
Die Kapitalertragssteuer sieht folgendermaßen aus
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen Banken ihren Kunden die Wahl lassen: Entweder die Bank behält die Steuer ein (das ist der Standard) oder eben nicht. Dann muss der Steuerpflichtige dies aber später in seiner Steuererklärung angeben.
Die neue Mehrwertsteuer (im Koalitionsvertrag als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet) wird 10 % betragen.
Während der Übergangszeit vom 1. Januar bis zum Inkrafttreten des Gesetzes behalten Banken die Kapitalertragsteuer jedoch noch nicht ein. Sie tun dies nur auf Wunsch des Kunden.
Wer das während dieser Übergangszeit nicht selbst bei der Bank beantragt, muss das also später beim Steueramt selbst angeben.
Schwächen
Laut De Tijd sehen Kritiker einige Schwächen in dieser Übergangsregelung. Mangels eines entsprechenden Gesetzes könnten Banken theoretisch die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer verweigern, beispielsweise mit der Begründung, sie seien technisch noch nicht dazu bereit (die Finanzbranche hat bereits davor gewarnt).
Dies hätte zur Folge, dass manche Personen indirekt selbst diese Steuer angeben müssten. Der Nachteil einer eigenen Steuererklärung besteht darin, dass Anleger ihre Anonymität gegenüber den Steuerbehörden aufgeben müssen. Wenn ein Kunde dazu verpflichtet ist und ein anderer nicht, könnte der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt werden.
