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Inland
Wirtschaft

Innerhalb nur einer Woche fordern rund 1.500 Belgier ihr Geld von "schlafenden Konten" ein

Innerhalb von nur einer Woche stellten rund 1.500 Belgier einen Antrag beim Finanzministerium, um Geld von sogenannten „schlafenden Konten“ abzuheben. Insgesamt wurden dabei schon etwa 1,7 Mio. € abgehoben. Normalerweise werden diesbezüglich eher um die 300 Anträge pro Monat gestellt. Doch jetzt, wo die belgische Regierung Gelder von diesen oft seit vielen Jahren nicht genutzten Konten schneller der Staatskasse zuführen will, erinnern sich viele Landsleute wieder an diese Konten…

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Ein Konto wird in Belgien als „schlafend“ bezeichnet, wenn die Kontoinhaber während 5 Jahren „keinen Kontakt“ mehr pflegten, sprich weder Geld anhoben, einzahlten oder sich über den Kontostand informierten. Oft, so das Finanzamt, wissen die Betroffenen nicht einmal, dass ein solches Konto existiert, z.B. durch Vergesslichkeit oder durch eine Erbschaft.

Bleiben solche Konten bzw. das Geld darauf, während 30 Jahren unbeachtet, fließen die darin enthaltenen Mittel an die Staatskasse. Das will Bundesfinanzminister Jan Jambon (N-VA) ändern. Er und seine Regierungskolleginnen und -kollegen wollen diesen Zeitraum von jetzt 30 Jahren auf 5 Jahre senken.

Durch die Medien aufmerksam geworden

Dieses Vorhaben blieb in den Medien in Belgien nicht unbeachtet und dies wiederum hatte einen deutlichen Effekt, wie Francis Adyns vom Bundesfinanzamt erzählte: „Viele Leute haben über das Finanzportal MyMinfin nachgeschaut, ob sie noch schlafende Konten haben. Das System funktioniert so, dass man, wenn man ein solches Konto hat, das Geld darauf einfach beantragen kann. Und das ist massiv geschehen.“

Dazu muss man beim Finanzportal MyMinfin lediglich auf dem eigenen Account beim Finanzministerium einloggen und sich bei „Meine Zahlungen“ über „Meine schlafenden Guthaben“ informieren. Verfügt man über solche Konten, kann man rasch um eine Auszahlung bitten. Unter Umständen muss man sich allerdings ausweisen können, bzw. Beweise vorlegen, dass einem dieses Konto auch wirklich gehört.      

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