Protokolle und andere juristische Dokumente zu Vorfällen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostbelgien müssen künftig auf Deutsch verfasst werden - unabhängig davon, wo sie erstellt werden. Das hat das Verfassungsgericht am Donnerstag entschieden, wie der belgische Rundfunk in deutscher Sprache, BRF, meldet.
Verfassungsgericht: Protokolle über Vorgänge in der Deutschsprahigen Gemeinschaft müssen in deutscher Sprache verfasst sein
Grund für die Entscheidung des Verfassungshofes waren zwei Fälle in Eupen: Angeklagte mussten freigesprochen werden, weil die Protokolle fälschlicherweise auf Französisch erstellt worden waren. Die Staatsanwaltschaft legte gegen beide Urteile Berufung ein - einmal vor dem Berufungsgericht in Lüttich und einmal vor dem erstinstanzlichen Gericht in Eupen.
Das Verfassungsgericht in Brüssel stellte mit seinem Urteil jetzt klar: Der Ort der Protokollerstellung darf nicht darüber entscheiden, welche Sprache in den entsprechenden Verfahren gilt: „Dieses Kriterium würde es der erstellenden Behörde ermöglichen, die Sprache selbst zu bestimmen, indem sie den Ort der Erstellung wählt.“
Betroffene haben allerdings weiterhin das Recht, eine kostenlose Übersetzung der Dokumente zu ihren Verfahren anzufordern, so der BRF weiter.
