Zum Hauptinhalt springen
Inland
Justiz

Menschenschmuggler geht straffrei aus: Konnte nicht aus dem Gefängnis überstellt werden

Das Strafgericht in Brügge hat die Verfolgung gegen einen verdächtigen Menschenschmuggler aus Eritrea für unzulässig erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Der Mann kommt nun frei. Grund: Er konnte dreimal nicht aus der Haftanstalt Haren in Brüssel zum Gericht nach Brügge gebracht werden.

Belga Martina Luxen
Veröffentlicht:

Der Mann sollte sich vor dem Brügger Strafgericht wegen mehrerer Fälle von Menschenschmuggel verantworten. Zwischen 1. Mai 2022 und 30. April 2024 soll er als Schleuser tätig gewesen sein. Die Migranten wurden über den Hafen von Zeebrugge in Kühlcontainern nach Großbritannien gebracht. Insgesamt werden dem Eritreer 26 Fälle von Menschenschmuggel vorgeworfen.

Es gab drei Verhandlungstermine, bei denen der Mann nicht anwesend war“, erklärt Gerichtssprecherin Amélie Van Belleghem: „Das Gericht muss berücksichtigen, dass eine ständige Verschiebung nicht möglich ist. Der Angeklagte hat Anspruch auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist. Er sitzt seit Juni 2024 in Untersuchungshaft. Eine weitere Verschiebung war daher keine Option.“

Dreimal nicht erschienen 

Die erste Sitzung war am 7. Mai 2025 angesetzt, doch der Angeklagte wurde nicht überstellt. Bei der zweiten Sitzung am 1. Oktober, bei der die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft forderte, fehlte er erneut. Auch am 5. November blieb er fern.

Die Richterin verwies auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Die Verteidigung beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens.

Recht auf Verteidigung verletzt

Warum die Überstellung nicht erfolgte, ist unklar.

„Der Mann wollte unbedingt vor Gericht erscheinen, und auch das Gericht wollte ihn hören. Aber es ist dreimal nicht gelungen, ihn aus der Haft zu bringen. Dabei ist es ein fundamentales Recht, bei der eigenen Verhandlung anwesend zu sein“, so Van Belleghem.

„Es ist ein Recht, seinen Richter persönlich zu sprechen und sich mit dem Anwalt während der Verhandlung auszutauschen. Würde das Verfahren fortgesetzt, wären seine Rechte verletzt.“

Es kann noch Berufung eingelegt werden. Wenn nicht, bleibt der Mann frei. Laut Gericht gibt es in Ost- und Westflandern häufiger Probleme bei der Überstellung von Gefangenen.

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5