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5 € Touristensteuer pro Person für Kreuzfahrt- und Busreisegruppen in Brügge

In der kommenden Woche berät der Stadtrat von Brügge über einen neuen Mehrjahresplan zur Finanzierung der Stadt für die nächsten sechs Jahre. Die Einwohner von Brügge müssen keine höheren Steuern zahlen. Die westflämische Hauptstadt führt jedoch neue Steuern für bestimmte Touristen und für Personen ein, die öffentliche Räume gewerblich nutzen. Diese neuen Steuern betreffen auch Besucher von Musikfestivals und Teilnehmer von Laufveranstaltungen in der Stadt.

Andreas Kockartz
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Ab dem 1. Januar 2027 wird in Brügge eine Steuer für Kreuzfahrtpassagiere erhoben. „Jeder Kreuzfahrttourist, der in Zeebrügge (dem Hafen von Brügge) von Bord geht, muss 5 € Tagesgebühr an die Stadtkasse zahlen. Die Gebühr wird über die Reederei erhoben.

Auch jeder Tourist, der mit einer Reisegruppe per Bus anreist und einen halben oder ganzen Tag in der Stadt verbringt, muss 5 € entrichten,“ heißt es von Seiten der Stadtverwaltung. Die Steuer für Bustouristen tritt erst am 1. Januar 2028 in Kraft: „Zunächst müssen die notwendigen Infrastrukturarbeiten an den Busparkplätzen durchgeführt werden, um diese Steuer erheben zu können.“

Ebenfalls ab 2028 erhöht Brügge die Kurtaxe für Übernachtungen von 3,75 € auf 5 € pro Person und Nacht.

0,50 € für Festivalbesucher und Teilnehmer an Sportveranstaltungen

Brügge erhebt außerdem eine Gebühr für die Teilnahme an kommerziellen Veranstaltungen in der Stadt, darunter Besucher des beliebten Cactus-Musikfestivals oder Teilnehmer des Athora-Brügge-Marathons. Die Besucher bzw. die Teilnehmer zahlen dabei 0,50 €, die über die Veranstalter eingezogen werden: „Das ist nur fair, denn letztendlich ist es die Stadt, die nach einer Großveranstaltung aufräumt und manchmal sogar Reparaturen durchführen muss.“

Auch Pop-up-Bars müssen künftig einen Beitrag leisten. „Die Gastronomie hat sich zu Recht darüber beschwert, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe ungleich sind“, so der Bürgermeister von Brügge, Dirk De fauw (CD&V), „deshalb führen wir eine Steuer auf Pop-up-Bars ein, mit drei verschiedenen monatlichen Sätzen, je nach Größe der Bar.“

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