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Inland
Justiz

Waren auch Belgier an "Sarajevo-Sniper-Safaris" beteiligt?

Die belgische Staatsanwaltschaft erwägt Ermittlungen zu den sogenannten „Sniper-Safaris“ in Sarajevo während des Bosnienkriegs in den 1990er-Jahren. Laut Chris Van den Wyngaert, ein ehemaliger Richter aus Flandern am Internationalen Strafgerichtshof und beim Jugoslawien-Tribunal, könnten etwaige damit zusammenhängende Straftaten nach belgischem Recht noch nicht verjährt sein.

Andreas Kockartz
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Vergangene Woche wurde bekannt, dass die Mailänder Staatsanwaltschaft in Italien Ermittlungen zu den „Sniper-Safaris“ während des Krieges im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er-Jahren einleitet. In den Hügeln um die heutige bosnische Hauptstadt Sarajevo sollen wohlhabende Ausländer, die dafür hohe Summen gezahlt haben sollen, auf die Menschen in der Stadt geschossen haben.

Die Ermittlungen gehen auf eine Anzeige des Journalisten und Autors Ezio Gavazzeni zurück, der die Ereignisse recherchiert hat. Gavazzenis Anwalt erklärte gegenüber der belgischen Tageszeitung La Libre Belgique, dass neben Franzosen, Deutschen „und Angehörigen anderer Nationalitäten“ auch Belgier an den Safaris beteiligt waren.

Können Belgier, falls sie beteiligt waren, noch strafrechtlich verfolgt werden?

„Ich konnte es nicht glauben, das ist so unwahrscheinlich.“ So reagierte Chris Van den Wyngaert, als er die Nachricht über die Safaris hörte. Van den Wyngaert war viele Jahre Richter am Internationalen Strafgerichtshof und beim Jugoslawien-Tribunal, das zur Verurteilung und Bestrafung der Verantwortlichen für die damaligen Gräueltaten eingerichtet wurde. „Ich war sieben Jahre lang Richter am Tribunal und habe noch nie davon gehört. Es gibt schon lange Gerüchte, aber bisher wurden keine Beweise gefunden“, sagte Van den Wyngaert gegenüber VRT.

„Belgier können nicht vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden, da dieser damals noch nicht existierte. Die belgische Staatsanwaltschaft kann jedoch Ermittlungen einleiten. Mögliche Täter unterliegen nicht dem Kriegsrecht, da sie Zivilisten wären. Wenn Mord vorliegt, können die Fakten verjährt sein, aber solche Straftaten können auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit betrachtet werden und diese können nicht verjähren“, so Van den Wyngaert.

Der Bosnienkrieg (1992–1995)

Der Bosnienkrieg brach 1992 aus, als sich Bosnien und Herzegowina von Jugoslawien abspaltete. Die Bevölkerung Bosniens besteht aus bosnischen Muslimen, bosnischen Serben (orthodoxen Christen) und römisch-katholischen Kroaten. Die bosnischen Serben wollten kein unabhängiges Bosnien, in dem sie zur Minderheit geworden wären, riefen ihren eigenen Staat aus und griffen Sarajevo an.

Es kam zu ethnischen Säuberungen, die sich gegen alle richteten, die nicht serbischer Abstammung waren. Bosnische Muslime waren die Hauptopfer. Sie wurden ermordet, ihre Häuser in Brand gesteckt. Viele Jugendliche und Männer kamen in serbischen Konzentrationslagern ums Leben und Frauen massenhaft vergewaltigt. Mehr als 11.000 Menschen kamen damals ums Leben. Die meisten Getöteten waren Zivilisten. 

Die damaligen Einwohner von Sarajevo überquerten die sogenannte "Sniper Alley" laufend...

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