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„Hybride Bedrohung“ in Belgien: Bundesanwaltschaft ermittelt in acht Fällen wegen Drohnenmeldungen

Die Bundesanwaltschaft führt inzwischen acht Ermittlungen wegen Drohnenmeldungen über sensiblen Standorten in Belgien (u.a. Nato-Stützpunkte, weitere militärische Anlagen, Kernkraftwerke, zivile Flughäfen, Hafen von Antwerpen). Dies berichtete die flämische Tageszeitung De Standaard. Letzte Woche ermittelte die Staatsanwaltschaft in zwei Fällen, aktuell liegen acht Akten zu insgesamt 17 Vorfällen vor. 

Andreas Kockartz
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Die Akten werden „föderal“ geführt und liegen daher bei der Bundesanwaltschaft, da es Hinweise darauf gibt, dass die Drohnen zur Bedrohung Belgiens eingesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer „hybriden Bedrohung“ und einem möglichen Versuch, das Land zu destabilisieren. Dies ist das erste Mal, dass in Belgien eine derartige Untersuchung durchgeführt wird. Daher beantragt die Bundesanwaltschaft von der Regierung entsprechende Richtlinien.

Die Bundespolizei überwacht die Drohnenflüge mit höchster Priorität. Sie erklärte in einer Pressemitteilung, dass im Rahmen der Strategie „Erkennen, Identifizieren, Neutralisieren“ umgehend Initiativen und geeignete Maßnahmen ergriffen wurden. Die Pressemitteilung folgte auf einen Bericht der flämischen Zeitung Het Nieuwsblad, wonach die Spezialeinheit der Sondereinheit für Drohnenbekämpfung einmal nicht kontaktiert wurde, als der Luftraum über dem Brüsseler Nationalflughafen in Zaventem  letzte Woche aufgrund einer Drohne gesperrt werden musste.

Komplexer Kontext

Die Bundespolizei gab in einer Reaktion darauf an, die „Spezialkräfte der Anti-Drohnen-Einheit“ auf Grundlage einer „gründlichen Analyse“ einzusetzen: „Dabei berücksichtigen wir wesentliche Faktoren wie operative Effizienz, Flughafensicherheit und öffentliche Sicherheit.“ Bei den staatlichen Polizeibehörden bedauert man die Verbreitung „vereinfachter oder unvollständiger Informationen zu diesem Thema“ in den Medien.

„Die Polizeiarbeit in diesem Kontext ist komplex und erfordert ein durchdachtes, koordiniertes und konsequentes Vorgehen“, hieß es dazu. Die Bundespolizei betonte zudem, dass „die aktuelle Situation ein entschlossenes Handeln aller Partner unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten erfordert, ohne dabei alle Techniken und Ressourcen offenzulegen. Dieser Grundsatz der operativen Diskretion ist unerlässlich und wird unseren Mitarbeitern regelmäßig in Erinnerung gerufen.“

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