Die spektakuläre Rabattaktion „2+5 gratis“ der Supermarktkette Albert Heijn sorgte in der vergangenen Woche für Aufsehen. Jetzt startet die Wirtschaftsinspektion eine Untersuchung. Das bestätigt Verbraucherschutzminister Rob Beenders (flämische Sozialisten, Vooruit) gegenüber VRT NWS.
Verbraucherschutzminister lässt „2+5 gratis“-Aktion bei Albert Heijn prüfen
Mit dem Slogan „XXXXXL BONUS. 2+5 gratis. Das heißt: 7 nehmen, 2 bezahlen“ hat die Supermarktkette Albert Heijn vergangene Woche zahlreiche Kundinnen und Kunden in die Filialen gelockt. Die Folge: leere Regale, lange Schlangen und Frust bei jenen, die leer ausgingen.
Genau das ruft nun die Verbraucherschutzbehörden auf den Plan. Minister Rob Beenders will klären lassen, ob es sich bei der Aktion um eine in Belgien verbotene Lockvogelwerbung handelt: also um Werbung, die mit Angeboten wirbt, die nicht ausreichend verfügbar sind.
„Ich bin grundsätzlich für Rabatte in Supermärkten“, sagt Beenders: „Aber wenn nicht jeder Kunde Zugang zur Aktion hat oder sogar Gutscheinchecks abgelehnt werden, dann muss man sich fragen, ob die Regeln eingehalten wurden.“
Die Wirtschaftsinspektion wurde mit einem Voruntersuchungsverfahren beauftragt, um zu prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben rund um Preisaktionen eingehalten wurden.
Wettbewerbsbedingungen zwischen großen und kleinen Supermärkten bewahren
Beenders betont, dass auch die Wettbewerbsbedingungen zwischen großen und kleinen Supermärkten gewahrt bleiben müssen. Große Ketten wie Albert Heijn könnten Rabatte anbieten, die kleinere Händler nicht stemmen können.
„Wir brauchen ein faires Spielfeld. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass große Supermärkte mit ihren Mega-Rabatten nicht andere Anbieter verdrängen oder den Verbraucher mit unrealistischen Versprechen täuschen.“
Auch Luc Ardies von Buurtsuper.be, dem Verband der unabhängigen Supermärkte, warnt vor solchen Aktionen: „Stuntpromos, die aus dem Ruder laufen, sind für niemanden gut, auch nicht für die Verbraucher. Gratis gibt es nicht. Irgendjemand zahlt immer den Preis.“
Ardies sieht vor allem die Lieferanten unter Druck. Wenn Hersteller gezwungen werden, Produkte unter Wert abzugeben, drohe langfristig ein Qualitätsverlust.
Er fordert, dass Belgien sich ein Beispiel an Frankreich nimmt, wo gesetzliche Grenzen für Rabattaktionen gelten – etwa bei „1+1 gratis“ oder „1+2 gratis“. Dort dürfen Supermärkte Produkte nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen und Rabatte sind auf maximal 34 Prozent begrenzt.
