Zum Hauptinhalt springen
Inland
Justiz

Lebenslanges Einreiseverbot für verurteilte Terroristen

Verurteilte Terroristen oder Hassprediger, die sich illegal in unserem Land aufhalten, können künftig ein lebenslanges Einreiseverbot erhalten. Das hat der Ministerrat beschlossen. Bislang konnte ein solches Einreiseverbot nur befristet verhängt werden.„Die Tür wird endgültig verschlossen für alle, die radikalisieren oder Terror unterstützen“, betont Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA).

Jens Van Reet Belga
Veröffentlicht:

Die Ministerin nennt als Beispiel verurteilte Terroristen, potenziell gewaltbereite Extremisten und Hassprediger, die sich illegal auf belgischem Staatsgebiet aufhalten. Jeder Entscheidung geht stets eine Analyse durch das OCAD voraus – die Behörde, die in Belgien für die Erstellung von Bedrohungsanalysen zuständig ist. Es erfolgt also immer eine objektive Einschätzung des Sicherheitsrisikos, so Van Bossuyt.

Wenn jemand ein Einreiseverbot erhält, wird die betreffende Person im Schengener Informationssystem (SIS) und in der nationalen Polizeidatenbank (ANG) registriert und ausgeschrieben. Während der Dauer des Verbots darf die Person weder in den Schengenraum noch nach Belgien einreisen. Der Ausländerbehördendienst (DVZ) darf außerdem ihre Visums- oder Aufenthaltsanträge ablehnen.

Zugleich kündigte die Ministerin an, dass die Zahl der rückgeführten Häftlinge im illegalen Aufenthalt in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen sei. Bis einschließlich Oktober 2025 gab es 1.300 Rückführungen, gegenüber 1.035 im gleichen Zeitraum des Jahres 2024 – ein Anstieg um 25 Prozent.

Diese Entwicklung will die Ministerin fortsetzen, unter anderem durch den Ausbau der Plätze in geschlossenen Zentren, die Einstellung zusätzlicher Begleitbeamter für Rückführungen sowie den Abschluss weiterer und besserer Rückübernahmeabkommen mit Herkunftsländern.

„Wer Straftaten begeht oder eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt, muss das Land verlassen“, sagt Van Bossuyt. „Indem wir verstärkt auf Rückführungen aus der Haft setzen, schützen wir nicht nur unsere Gesellschaft, sondern entlasten auch unser überlastetes Gefängnissystem. Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben und zudem Straftaten begehen, sollen unsere Zellen nicht länger unnötig belegen.“

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5