Ab dem 1. November treten zwei große Reformen im belgischen Gesundheitswesen in Kraft, die sowohl Patienten, als auch Pflegekräften zugutekommen sollen. So wird beispielsweise die Sterbehilfe vollständig von der Krankenkasse erstattet und häusliche Pflegekräfte erhalten durch die Abschaffung der Verschreibungspflicht für bestimmte medizinische Handlungen mehr Autonomie.
Neu am 1. November: Von den Gebühren für Sterbehilfe zur Abschaffung der Verschreibungspflicht für häusliche Pflegekräfte
Kassen übernehmen die Unkosten bei der Durchführung von Sterbehilfe
Ab Samstag, 1. November, werden die für die Sterbehilfe anfallenden Unkosten von der Krankenkasse erstattet. Für die Patienten sinken damit die Kosten. „Innerhalb der obligatorischen Krankenversicherung gab es bisher keine Entschädigung für die Durchführung einer Sterbehilfe, sagte Elke Mostinckx vom Nationalen Institut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV, in Flandern RIZIV).
Bisher wurden die Kosten nicht erstattet, weshalb dem Patienten und seinen Angehörigen die Rechnung vorgelegt wurde. Durch die Aufnahme der Sterbehilfe in die Krankenversicherung können die Kosten vollständig von den Kassen übernommen werden. Insgesamt stellt das LIKIV den Ärzten bei der Durchführung von Sterbehilfe eine Gebühr von 180,24 € pro Vorgang zur Verfügung. Dazu gehören die Kosten für das Material, die Durchführung der Sterbehilfe, die Feststellung des Todes und das Ausfüllen der Sterbeurkunde.
Die Abschaffung der Verschreibungspflicht soll der häuslichen Pflege mehrAutonomie geben
Ab dem 1. November können häusliche Pflegekräfte in Belgien mehr Pflegetätigkeiten durchführen, ohne dass ein Rezept oder eine ärztliche Verschreibung erforderlich ist, bestätigt das Nationale Institut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV, in Flandern RIZIV). Ziel der Maßnahme ist, die Autonomie der häuslichen Pflegekräfte zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Bisher benötigten Patienten ein Rezept für medizinische Eingriffe durch häusliche Pflegekräfte wie Injektionen, Wundversorgung oder Sondagen, um diese von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Diese Verpflichtung erlischt ab dem 1. November. Jede Behandlung wird weiterhin vom Arzt vorbereitet, Pflegekräfte benötigen jedoch nicht mehr für jede einzelne Handlung ein Rezept. Medikamente müssen allerdings weiterhin von einem Arzt verschrieben werden.
Die Maßnahme muss der hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitswesen entgegenwirken. „Wir stellen sicher, dass Pflegekräfte in der häuslichen Pflege ihre maximale Zeit für ihre Patienten selbst aufwenden können“, sagte Gesundheits- und Sozialminister Frank Vandenbroucke (Vooruit, fläm. Sozialisten) schon im April, als die Maßnahme genehmigt wurde: „Wir reduzieren weiterhin den täglichen Verwaltungsaufwand. Damit ist die Pflege wieder praktikabel.“ Laut Vandenbroucke wird die Maßnahme auch für die Ärzte Erleichterungen mit sich bringen.
Neue belgische Vorschriften vereinfachen Verkaufsgenehmigungen für Alkoholund Tabak
Ab dem 1. November 2025 tritt in Belgien eine neue Verordnung in Kraft, die die Verwaltungspflichten für Alkohol- und Tabakhändler erheblich vereinfachen wird. Die neue, einheitliche Lizenz “Alkohol- und Tabakhändler” ersetzt separate Zertifikate, die bisher für den Verkauf solcher Produkte erforderlich waren.
Bisher mussten Verkäufer über drei separate Genehmigungen verfügen: Eine für Ethylalkohol und alkoholische Getränke, eine für Tabakwaren und eine für Rohtabak wie Pflanzen und Blätter in ihrem natürlichen Zustand. Diese Fragmentierung führte zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Verwirrung für die Händler, insbesondere an gemischten Verkaufsstellen wie Nightshops und Fachgeschäften.
Die neue Lizenz ist nicht nur für den traditionellen Tabak- und Alkoholverkauf obligatorisch, sondern gilt auch für Händler, die sogenannte E-Liquids anbieten. Diese in elektronischen Zigaretten verwendeten Flüssigkeiten gelten rechtlich als Tabakwaren und unterliegen daher denselben Vorschriften. Der Antrag für die neue Lizenz musste vor dem 1. November 2025 über die Webseite des belgischen Finanzamtes MyMinfin oder über einen zugelassenen Geschäftsschalter eingereicht werden.
Ab dem 1. November in Genk: Der neue Grabeswald wird eröffnet
In Genk in der Provinz Limburg wird jetzt in der Nähe des Zentralfriedhofs der erste Grabeswald eröffnet. Ab dem 1. November können die Einwohner der ehemaligen Bergbaustadt wählen, ob ihre Asche dort verstreut oder in einer biologisch abbaubaren Urne begraben werden soll. Die Stadt Genk hat den diesen Ort angelegt, weil viele Einwohner um einen Ort gebeten hatten, an dem sie ihre Asche in einer bewaldeten und natürlicheren Umgebung verstreuen oder in einer Urne begraben lassen können. Die Interessenten können ihre letzte Ruhestätte in diesem Wald selbst wählen.
“Leichen können hier nicht begraben werden, aber die Asche kann in einer biologisch abbaubaren Urne im Wald platziert werden,” erklärte Sara Roncada (CD&V), Stadträtin für soziale Angelegenheiten: „Zu beachten ist allerdings, dass sich die Natur dort weiter frei entwickeln kann, daher sind Ornamente und Blumen nicht erlaubt.” Eine Gedenkwand zur Befestigung von Namensschildern ist dort ebenfalls entstanden. Außerdem wurde ein Ort für Abschiedszeremonien eingerichtet.
