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Wirtschaft

10 Jahre Garantie? Belgiens Einzelhandel wiedersetzt sich dieser Idee

Nach einem Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des Einkaufsrechts im Einzelhandel in Belgien soll die gesetzliche Garantie von jetzt 2 auf 10 Jahre an gehoben werden. Der Einzelhandelsverband Comeos befürchtet problematische Situationen für die Geschäftsleute und teurere Produkte für die Kunden und wiedersetzt sich dieser Idee.

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

Im belgischen Bundesparlament wird an der Modernisierung des sogenannten „besonderen Vertragsrecht“ gearbeitet. Der Vorschlag, der derzeit auf dem Tisch liegt, verlängert die gesetzliche Garantie von 2 auf 10 Jahre. Dabei soll auch der Unterschied zwischen sichtbaren und verborgenen Mängeln verschwinden.

Derzeit noch können die Verbraucher nach Ablauf des Garantietermins von 2 Jahren bei ihrem Händler lediglich eine Preissenkung oder eine Rückzahlung des Preises bei verborgenen Mängeln an einem erworbenen Produkt verlangen, insofern sie beweisen können, dass dieses Problem bereits beim Kauf vorlag.

Der Einzelhandelsverband Comeos befürchtet, dass die Verlängerung der gesetzlichen Garantie auf 10 Jahre zu unrealistischen Erwartungen für die Kunden führen wird, wie bei einer Anhörung zu diesem Gesetzesvorschlag im parlamentarischen Justizausschuss zu vernehmen war. Die gesetzliche Garantie betrifft nur die Konformität. Ein Produkt muss z.B. der Beschreibung entsprechen und für die erwartete Nutzung geeignet sein. Ein Produkt muss auch den Erwartungen in Sachen Qualität und den gewünschten Merkmalen entsprechen, die ein Verbraucher redlicherweise erwarten darf.

Wie verständlich sind die entsprechenden juristischen Begriffe?

Comeos weist darauf hin, dass der durchschnittliche Konsument die juristischen Begriffe nicht unbedingt richtig interpretieren wird. „Wir befürchten, dass Geschäftsleute mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert werden. Es gibt nur wenige Verbraucher, die genau wissen, was ein Mangel an Konformität bedeutet“, so Comeos-Justizberaterin Stéphanie Gama gegenüber der Nachrichtenagentur Belga.

„Wir wollen nicht, dass die Verbraucher von bestimmten Erwartungen bezüglich von Konsumgütern ausgehen, die niemals 10 Jahre genutzt werden können“, so Gama. Sie führte das Beispiel eines Paares Schuhe an, dass nach 2 Jahren durch intensiven Gebrauch verschlissen ist, aber vom Käufer zurück in den Laden gebracht wird.

Die Einzelhändler, so Comeos, würden zudem Probleme bekommen, weil sie ihrerseits die dem Kunden ausbezahlte Garantie nicht beim Hersteller erstattet bekommen. Bei einer Zweijahresgarantie würde es noch gelingen, sich auf vertragliche Bedingungen zu berufen, doch Hersteller aus dem Ausland würden eine Garantie von 10 Jahren niemals abdecken.   

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