Zum Hauptinhalt springen
Inland
Justiz

20 Jahre Haft für Gefängnisinsassen, die im Antwerpener Knast einen Zellengenossen 72 Stunden lang brutal folterten

Das Gericht in Antwerpen hat fünf Männer wegen Folterung eines Zellengenossen zu bis zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Anfang des vergangenen Jahres folterten sie tagelang einen Zellengenossen im Antwerpener Gefängnis (Archivfoto). Sie verbreiteten zudem Bilder ihrer Taten über die soziale Medien. 

Andreas Kockartz
Veröffentlicht:

In diesem besonderen Fall wurden schwere Strafen verhängt. Die Höchststrafen gelten für zwei der insgesamt fünf Angeklagten. Sie wurden des versuchten Mordes, der Vergewaltigung und der Folter für schuldig befunden, weil sie ihren Zellengenossen drei Tage lang brutal misshandelt hatten. Sie folterten ihren Zellengenossen 72 Stunden lang. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Mann sterben können. Die psychischen Nachwirkungen bei dem Opfer der Folterer seien denn auch enorm groß, sagte seine Anwältin.

Unter anderem zwangen die Männer ihn, ein Butterbrot mit menschlichen Ausscheidungen zu essen und sie verbreiteten Bilder dieser Folterungen über die sozialen Medien. Deshalb wurden sie zu 20 Jahren Gefängnis und darüber hinaus zu weiteren 15 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt. Und sie verlieren ihre bürgerlichen Rechte in Belgien auf Lebenszeit.

Ein dritter Angeklagter wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Zwei weitere Angeklagte und Mithäftlinge, die nicht selbst folterten, aber auch nicht eingriffen, wurden wegen unterlassener Hilfeleistungen mit Strafen von bis zu 2 Jahren Haft bedacht. Diese Urteile kommen zu den Haftstrafen hinzu, zu denen die Betroffenen bereits verurteilt wurden, bzw. wegen denen sie schon im Gefängnis sitzen. 

Die Anwälte der Angeklagten sind enttäuscht von den sehr hohen Strafmaßen für ihre Mandanten. Sie beklagen sich darüber, dass das Gericht mildernde Umstände, wie etwa die schlechte Situation in den Gefängnissen, nicht berücksichtigt habe. Hier wird es wohl zu Berufungsverhandlungen kommen.

Meistgelesen

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5