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Inland
Justiz

13 Befangenheitsanträge: Prozess gegen Drogennetzwerk auf November verschoben

Das Strafgericht von Brügge, das für den Prozess gegen ein internationales Drogennetzwerk mit 31 Angeklagten ins Justitia-Gebäude in Haren (Brüssel) verlegt wurde, hat beschlossen, den Prozess zu verschieben. Zu den Angeklagten gehören die mutmaßlichen Drogenbosse Flor Bressers aus Tongeren (Provinz Limburg) und Sergio Roberto de Carvalho. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem 13 Befangenheitsanträge nach der Auftaktsitzung eingereicht wurden.

Belga Martina Luxen
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Am vergangenen Donnerstag wurde die Verhandlung unterbrochen, als alle Anwälte und Angeklagten den Saal verließen. Zuvor war es zu einem Zwischenfall mit der vorsitzenden Richterin gekommen. Diese hatte entschieden, dass aus Sicherheitsgründen keine Tische oder Steckdosen für die Anwälte im Gerichtssaal zur Verfügung stehen sollten.

Am Nachmittag eskalierte die Situation weiter: Zwei Anwälte wurden auf Anordnung des Richters von der Polizei aus dem Saal entfernt. Seitdem wurden 13 Befangenheitsanträge von der Verteidigung eingereicht – mindestens einer richtet sich gegen alle drei Richter, die meisten gegen die Vorsitzende.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein internationales Drogennetzwerk, dessen mutmaßliche Anführer der Belgier Flor Bressers (37) und der Brasilianer Sergio Roberto de Carvalho (65) sind.

Der Prozess wurde bis zum 12. November ausgesetzt. In der Zwischenzeit muss das Berufungsgericht entscheiden, ob die betroffenen Richter weiterhin im Amt bleiben dürfen. 

Brüsseler Generalstaatsanwalt fordert strengere Regeln für Befangenheitsanträge

Laut Generalstaatsanwalt Frédéric Van Leeuw führen solche Anträge oft zu unnötigen Verzögerungen in großen Drogendossiers, wie etwa im Kriva Rochem-Prozess.

„Ich frage mich, ob manche Anwälte das Verfahren nicht missbrauchen“, so Van Leeuw.

Befangenheitsanträge kommen immer häufiger vor, besonders an Gerichten in Antwerpen und Limburg. Sie führen zu organisatorischen Problemen und Verzögerungen – etwa im Kriva Rochem- und Costa-Prozess.

Van Leeuw schlägt Alternativen vor, wie eine spezielle „Befangenheitskammer“ oder strengere Voraussetzungen für das Einreichen solcher Anträge.

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