In einem belgischen Supermarkt kann man derzeit Produkte aus den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten kaufen. Noch ist das erlaubt, aber die belgische Bundesregierung hat unlängst beschlossen, dies bald zu verbieten. Um welche Produkte, die aus dem Einzelhandel in Belgien verschwinden sollen, handelt es sich genau. VRT NWS hat einmal genauer hingeschaut.
Vom Supermarkt bis zum Restaurant: Diese Produkte aus den besetzten palästinensischen Gebieten werden in Belgien bald nicht mehr im Handel sein
Hergestellt im Westjordanland in einer „israelischen Siedlung”. So steht auf dem Etikett eines Sesamriegels von Achva, einem israelischen Unternehmen. In den Regalen der Supermarktkette Carrefour findet man den Riegel in der Abteilung Weltküche, neben Produkten aus Israel. Israel besetzt seit 1967 große Teile des Westjordanlands. Dabei wenden israelische Siedler oft Gewalt gegen Palästinenser an. Im vergangenen Jahr urteilte der Internationale Gerichtshof, dass die Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist.
Importverbot
Die belgische Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, den Import von Produkten aus dem besetzten Westjordanland zu verbieten. Derzeit dürfen diese Produkte also noch verkauft werden und zwar bis die Regeln gesetzlich verankert sind. Carrefour wollte sich VRT NWS gegenüber nicht zu Fragen zu seinem Sortiment äußern. Die Kette ist seit Jahren Gegenstand von Boykottaktionen, weil das Unternehmen u.a. mit einem Franchisenehmer zusammenarbeitet, der Filialen in den besetzten palästinensischen Gebieten hat.
„Stolze israelische Siedlung”
Dennoch wird das Importverbot wahrscheinlich nur geringe Auswirkungen auf große Supermärkte wie Carrefour haben. Auf den ersten Blick handelt es sich dort höchstens um eine Handvoll Produkte. Anders verhält es sich beispielsweise bei einem Fachgeschäft in Antwerpen, Ari's Kosher Wine. Dieser Laden verkauft online eine Vielzahl von Weinen aus den besetzten Gebieten. Laut der Website des Ladens handelt es sich um 137 Weine aus dem Westjordanland. Dabei werden die Weine online als Waren aus einer „stolzen israelischen Siedlung” beworben. Derzeit ist das ebenfalls noch erlaubt. Auch diese Antwerpener Weinhandlung wollte sich gegenüber VRT NWS nicht dazu äußern.
Nicht alle Trauben sind gleich
Das von der Bundesregierung angekündigte Importverbot wird nicht einfach durchzusetzen sein. Das zeigen auch einige Weine in den Regalen der Warenhauskette Delhaize. Diese Weine der Marke „Efrat” stammen von einem israelischen Weinunternehmen namens „Teperberg”. Auf den Weinflaschen steht deutlich, dass das Produkt „in Israel hergestellt” wurde. Laut ihrer Website besitzt die Weinkellerei jedoch auch Weinberge in Siedlungen im Westjordanland. Laut Delhaize stammen die Weine in ihren Regalen nicht aus diesen Weinbergen, sondern aus Weinbergen derselben Kellerei, die in Israel liegen.
Das zu überprüfen ist natürlich sehr schwierig. Es ist durchaus möglich, dass Trauben aus Weinbergen im Westjordanland mit Trauben aus Weinbergen in Israel vermischt werden.
Im Zweifelsfall verbieten
Nach Angaben der Außenhandelsagentur der belgischen Bundesregierung belief sich der Gesamtwert der Importe aus besetzten Gebieten im vergangenen Jahr auf 2,6 Mio. €. Dabei handelte es sich vor allem um Obst und Nüsse, deren Herkunft schwer nachzuverfolgen ist. Der tatsächliche Importwert dürfte also etwas höher liegen, aber die Produkte werden nicht immer korrekt gekennzeichnet.
Im Jahr 2019 führte beispielsweise die Denkfabrik European Middle East Project eine Untersuchung zu Weinen aus besetzten Gebieten durch, die in unserem Land online verkauft wurden. Viele dieser Weine wurden als Weine aus Israel präsentiert. Von den 502 analysierten Weinen aus den besetzten Gebieten waren allerdings nur zwei korrekt gekennzeichnet.
Grundsätzlich liegt die Verpflichtung zur korrekten Kennzeichnung auch in Belgien beim Einzelhändler, sprich beim Verkäufer. Es ist natürlich für den Handel bzw. die Einzelhändler schwierig, die wirkliche Herkunft zu ermitteln. Man könnte beispielsweise den Zoll beauftragen, die Einfuhr solcher Weine strenger zu kontrollieren und grundsätzlich davon auszugehen, dass ein solches Produkt im Zweifelsfall nicht in unser Land gelangt, so Fachleute.
Golanhöhen zählen nicht mit
Selbst mit korrekten Etiketten wird ein Importverbot nicht alle Produkte aus besetzten Gebieten aus den belgischen Ladenregalen verbannen. Das liegt daran, dass das Importverbot nicht für die besetzten Golanhöhen gilt. Dies bestätigte das Kabinett von Bundesaußenminister Maxime Prévot (Les Engagés) gegenüber VRT NWS.
Die Golanhöhen werden vom größten Teil der Welt als syrisches Gebiet betrachtet, aber Israel hat große Teile davon besetzt. Auch in den Regalen von Carrefour findet man derzeit Produkte, die aus diesem Gebiet stammen. Da ist zum Beispiel Aunt Berta, eine Orangenmarmelade. Auf dem Etikett steht deutlich, dass es sich um ein „Produkt aus den Golanhöhen” handelt. Es wird ausdrücklich angegeben, aus welcher israelischen Siedlung das Produkt stammt, nämlich aus Bnei Yehuda im Süden der Golanhöhen.
Wein von den Golanhöhen
Aber auch in Restaurants findet man manchmal Weine aus den Golanhöhen. Das Restaurant „Het Pannenhuis” in Zandhoven verkauft sie als Weine aus Israel. „Es ist einfach ein sehr guter Wein, und ich arbeite schon seit Jahren damit”, sagt Geschäftsführerin Sigrid Naedts.
Kunden stellen manchmal Fragen dazu, sagt Naedts, aber sie selbst hat den Wein keineswegs aus politischen Gründen auf die Karte gesetzt. Dass der Wein nicht aus Israel stammt, sondern aus syrischem Gebiet, das von Israel annektiert wurde, macht für sie keinen Unterschied: „Die Kunden sind zufrieden, also werden wir unsere Karte auch nicht ändern.“

